Eigenrechte für die Natur? Erika Wagner eröffnet Maximilian Aichern-Vorlesung.

Unter dem Titel "Schöpfungsverantwortung. Warum es Eigenrechte der Natur braucht" lud die Arbeitsgruppe "Wirtschaft – Ethik – Gesellschaft" der KU Linz am 28. Oktober 2026 zum öffentlichen Abendvortrag von Professorin Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht an der JKU Linz. Die Veranstaltung fand im Rahmen der mittlerweile 24. Maximilian Aichern-Vorlesung statt, die sich diesmal dem Thema Nachhaltigkeit in Recht und Gesellschaft widmet.

Michael Rosenberger, Professor für Moraltheologie an der KU Linz (unter anderem mit den Forschungsschwerpunkten Tier- und Umweltethik) begrüßte Erika Wagner, Professorin für Umweltrecht und Leiterin der Abteilung Umweltprivatrecht am Institut für Zivilrecht der JKU Linz, zur bereits zum 24. Mal stattfindenden Maximilian Aichern-Vorlesung. Er betonte die Aktualität und Brisanz des Themas “Schöpfungsverantwortung”. Diesem Thema und der Frage, auf welche Weise und durch welche Institution Umweltinteressen in Umweltverfahren am besten wahrgenommen werden können, um das ökologische Erbe der Menschheit für derzeitige und nachfolgende Generationen zu bewahren, geht Wagner aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive nach. Im öffentlichen Abendvortrag konzentrierte sich Wagner auf die Frage, ob und “Warum es Eigenrechte der Natur braucht”.

Die aktuellen Krisen – die Klima- und Biodiversitätskrise – zeigten, so Wagner, dass sowohl die derzeitigen materiellen, als auch verfahrensrechtlichen Instrumente ungenügend sind, um der Erderwärmung und dem extremen Artenschwund entgegen zu wirken. Dabei gelte es, grundlegende Weichenstellungen der derzeitigen Rechtslage sowohl in materieller als auch in prozessualer Hinsicht zu hinterfragen. Was ist verfassungsrechtlich möglich? Womit ist unser System vergleichbar? Und welche Lösung für das Problem gibt es weltweit in anderen Ländern bzw. Rechtssystemen? Wagner untersuchte in einer grundsätzlichen Perspektive Möglichkeiten einer Verbesserung der Rechtslage.

Der Ausgangspunkt sei in der Regel, dass die Natur von der Rechtsordnung als Rechtsobjekt verstanden werde. Die Wahrnehmung von Interessen an der Natur erfolgt demnach als öffentliches Interesse bzw. als Interesse von Menschen, und zwar durch zum Teil weisungsabhängige Behördenvertreter. Ein internationaler Rechtsvergleich zeigt dagegen, dass es auch alternative Modelle der prozessualen Vertretung der Natur gibt. Auf materiell-rechtlicher Grundlage können diese auch auf der Etablierung einer Eigenrechtsfähigkeit der Natur beruhen. In einigen Ländern ist die Rechtssubjektivität der Natur bereits anerkannt. Wagner führte etwa Beispiele aus Mexiko, Bolivien, Ecuador, Bangladesch, Kolumbien und Australien vor Augen, wo teilweise sowohl in der Verfassung Eigenrechte für die Natur vorgesehen sind als auch konkret beispielsweise Flüssen solche Rechte ausdrücklich zugesprochen werden.

Unter den drei Möglichkeiten der rechtlichen Regelung von Umwelt(schutz)Interessen – nämlich der Verankerung von Umweltschutz als Staatsziel, der indirekten Lösung über die Menschenrechte (etwa auf saubere bzw. gesunde Luft) und der Anerkennung der Natur selbst als Rechtsträger:in plädierte Erika Wagner eindeutig und nachdrücklich für die dritte Variante, also für Eigenrechte der Natur.

Die Maximilian Aichern-Vorlesung findet seit 2003 in jedem Studienjahr statt und besteht jeweils aus einem öffentlichen Vortrag und aus einer Lehrveranstaltung für die Studierenden der KU Linz. Sie soll die Anliegen des früheren Linzer Diözesanbischofs und österreichischen “Sozialbischofs” Maximilian Aichern in Erinnerung halten und unterstützen. Bischof Aichern ist heuer verstorben, so dass die aktuelle Aichern-Vorlesung auch Gelegenheit gibt, ihrem Namensgeber zu gedenken.

30.10.2026/CS/HE