PhD-DOKTORATSTSTUDIUM ADVANCED THEOLOGICAL STUDIES
Forschung an den Schnittstellen zwischen Theologie und anderen Geistes- und Kulturwissenschaften wird immer wichtiger. Um den wachsenden Bedürfnis nach einer die traditionellen Grenzen der Theologie übersteigenden Forschung und Lehre zu entsprechen, wurde 2017 das PhD-Doktorats-studium neu eingerichtet. Es reagiert auf diesen zunehmenden Bedarf, indem es AbsolventInnen aus religions-, sprach-, literatur- oder geschichtswissenschaftlichen Studien zu transdisziplinärer Vernetzung befähigt. Aufbauend auf die in den Herkunftsstudien erworbene Fachexpertise forschen die PhD-Studierenden in theologischen oder theologienahen Fragestellungen.
Factbox
Zulassungsvoraussetzungen:
Facheinschlägiges Vorstudium auf Master- oder Diplomniveau
Latinum, Graecum und/oder Hebraicum
Weitere Details hier
Unterrichtssprache:
Deutsch
Studienumfang/-dauer:
180 CP bzw. ECTS / 6 Semester
Akademischer Grad:
Doctor of Philosophy (PhD)
STUDIENINHALTE
Innerhalb des ersten Studienjahres ist das Dissertationsvorhaben zu präsentieren. Dazu ist ein Dissertationsexposé vorzulegen. Mit Genehmigung des Dissertationsvorhabens ist der Zulassungsprozess abgeschlossen und (innerhalb des darauffolgenden Studiensemesters) schließen Betreuungsperson und DissertantIn eine Betreuungs- bzw. Dissertationsvereinbarung ab.
Der Abfassung der Dissertation sind 142 CP zugeordnet. Im Rahmen der Dissertationsvereinbarung wird von der Betreuungsperson in Abstimmung mit den DissertantInnen ein Curriculum im Umfang von 32 CP bestimmt, das begleitend zur Arbeit an der Dissertation zu absolvieren ist. Das Curriculum umfasst Studienleistungen aus dem Forschungsfeld der Dissertation und einem weiteren Bereich der Theologie, sowie Kompetenzen im Bereich „Hochschuldidaktik, Wissenschaftstransfer und Forschungsmanagement“.
Sind alle vorgeschriebenen Studienleistungen erfüllt und ist die Dissertation approbiert, erfolgt die Abschlussprüfung in Form einer öffentlichen Präsentation und Verteidigung der Dissertation (Defensio). Für die Defensio sind 6 CP veranschlagt, sie schließt das Studium formell ab.
Folgende Privatuniversitäten kooperieren mit der KU Linz, um im Rahmen des Doktoratsstudium den kostenfreien Besuch einzelner Lehrveranstaltungen in Form einer Mitbelegung zu ermöglichen:
- MODUL University Vienna Private University
- UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik GmbH
- Privatuniversität Schloss Seeburg
- Sigmund Freud Privatuniversität
- Paracelsus Medizinische Privatuniversität
Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, ist neben der ordentlichen Zulassung zum Doktoratsstudium an der KU Linz die Zulassung als MitbelegerIn an der jeweiligen Gastuniversität erforderlich. Dazu ist ein aktuelles Studienblatt der KU Linz vorzulegen. Die Mitbelegung ist jedes Semester neu durchzuführen.
Für den Besuch der Lehrveranstaltungen und die Erlangung eines Lehrveranstaltungszeugnisses gelten die studienrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gastuniversität. In jedem Fall sollte vor
der Absolvierung von Lehrveranstaltungen/Prüfungen abgeklärt werden, ob die betreffenden Studienleistungen an der Stammuniversität im gemeldeten Studium anerkannt werden können.
Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an Mag.a Johanna Fischer, LL.B.
Zulassungsvoraussetzungen
Grundlegende Zulassungsvoraussetzung gemäß Studienplan ist der Abschluss eines für die beabsichtigte Themenstellung fachlich einschlägiges Vorstudium auf Master- oder Diplomniveau im Ausmaß von mindestens 300 CP.
Zur Zulassung erforderlich ist außerdem die Vorlage der Schriftlichen Bereitschaftserklärung zur Übernahme der Betreuung des PhD-Doktoratsstudiums. Zur Betreuung berechtigt sind alle aus dem Fachbereich der Dissertation aktiven und emeritierten ProfessorInnen der KU Linz, die Honorar- und GastprofessorInnen sowie die seitens der KU Linz mit venia docendi ausgestatteten UniversitätsdozentInnen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team der Studienadministration.
Die Zulassung zum PhD-Doktoratsstudium setzt gemäß dem Studienplan ausreichende Kenntnisse der lateinischen Sprache voraus. Können diese nicht nachgewiesen werden, so wird zur Zulassung eine Ergänzungsprüfung (12 CP) vorgeschrieben.
Wenn für das Dissertationsprojekt erforderlich, so sind gemäß Studienplan außerdem ausreichende Kenntnisse der griechischen und/oder hebräischen Sprache nachzuweisen. Können diese nicht nachgewiesen werden, so wird zur Zulassung eine Ergänzungsprüfung (Graecum: 12 CP, Hebraicum: 6 CP) vorgeschrieben.
Die Regelung betreffend den Sprachvoraussetzungen ist ab dem Sommersemester 2019 für die Zeitdauer von drei Semestern ad experimentum durch die nachstehende Regelung ersetzt: Von der Verpflichtung ausreichender Lateinkenntnisse kann dispensiert werden, wenn für das Dissertationsprojekt eine zusätzliche Fremdsprache (z.B Kirchenslawisch, Syrisch, Arabisch, asiatische Sprachen,…) erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn Griechisch und/oder Hebräisch vorgeschrieben werden. Entscheidungen darüber treffen StudiendekanIn und BetreuerIn.
Infos rechts // Zul-Vor, Berufsfelder links
Berufsfelder
- Pastorale Berufe in Pfarren, Dekanaten, Seelsorgeeinrichtungen etc. als Priester oder LaientheologIn
- Kinder-, Jugend-, Gemeindearbeit
- Erwachsenenbildung
- In Kultureinrichtungen oder in der Personalentwicklung
- Als GeisteswissenschafterIn in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und NGOs oder im Medien- und Kommunikations-bereich
- Wissenschaftliche Laufbahn
Weitere Informationen
Informationen zum Fachbereich Theologie
Informationen zum Studienabschluss
Weitere Downloads
Richtlinie zur Erstellung eines Dissertationsexposés
Förderungen für DoktorandInnen der FTh
Vorlage zur äußeren Form schriftlicher Arbeiten (FTh)
Richtlinie zur Erstellung von Abstracts