Gebührenordnung der Diözesanbibliothek Linz
(lt. Benutzungsordnung der Diözesanbibliothek Linz § 13, gültig ab 24.06.2021)
§ 1 Geltung
- Zum Zweck der Sicherung und bestmöglichen Verfügbarmachung ihrer Bestände sowie zur Unterstützung ihrer bibliothekarischen Angebote erhebt die Diözesanbibliothek Linz bzw. die jeweilige Zweigstelle die in dieser Ausführungsbestimmung näher bestimmten Gebühren.
- Die Gebührenordnung gilt für alle aktiven Nutzer/innen der Diözesanbibliothek Linz bzw. ihrer Zweigstellen gem. BO § 7.
§ 2 Benutzungsgebühren
- Die reguläre Benutzungsgebühr beträgt € 18,- und begründet das Nutzungsrecht nach Maßgabe der Bibliotheksordnung bis zum gleichen Datum des Folgejahres.
- Die ermäßigte Nutzungsgebühr beträgt € 10,-. Sie begründet dieselben Rechte wie die reguläre Nutzungsgebühr und gilt für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Diözese Linz und ihrer Einrichtungen sowie für Personen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs, insofern sie ihre Immatrikulation an einer Bildungseinrichtung nachweisen oder zum Anmeldezeitpunkt Präsenz- oder Zivildienst leisten.
- Studierende, Mitarbeiter/innen und Lehrende der Katholischen Privat-Universität Linz, der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz und ihrer Einrichtungen sowie der anderen tertiären Bildungseinrichtungen der Diözese Linz sind von der Entrichtung der Nutzungsgebühr befreit. Dies gilt auch für Schüler/innen und Auszubildende sowie Personen, die eine aktive Benutzungsberechtigung bei einer der in (4) genannten Bibliotheken nachweisen können.
- Von der Gebühr nach Abs. 3 befreite Benutzer/innen können diese trotzdem im Sinne einer Kooperationsgebühr zur Mitbenutzung der OÖ. Landesbibliothek sowie der Studienbibliothek der Anton-Bruckner-Privatuniversität Linz entrichten.
- Allein die Entrichtung einer Nutzungsgebühr berechtigt zur Vorlage einer Bestätigung der Diözesanbibliothek Linz bei den in Abs. 4 genannten Bibliotheken, um dort eine Mitnutzungsberechtigung zu erlangen.
§ 3 Säumnisgebühren
- Nutzer/innen, die das von der jeweiligen Zweigstelle der Diözesanbibliothek Linz bekannt gemachte Rückgabedatum von Entlehnungen nicht einhalten (Überziehung der Entlehnfrist), werden zur Zahlung einer Säumnisgebühr pflichtig.
- Die Säumnisgebühr beträgt ab dem sechsten Öffnungstag der jeweiligen Zweigstelle der Diözesanbibliothek Linz nach Ende der Leihfrist € 0,20 pro überzogenem Exemplar und Öffnungstag. Sie fällt unabhängig von einer weiteren Benachrichtigung oder Mahnung an.
- Die Diözesanbibliothek Linz behält sich bei Nichterbringung von Säumnisgebühren die Erhebung von Bearbeitungsgebühren sowie rechtliche Schritte vor.
§ 4 Ersatzgebühren
Neben den in BO § 11 geregelten Haftungspflichten wird bei Neuausstellung des Bibliotheksausweises nach Beschädigung oder Verlust eine Ersatzgebühr von € 5,- erhoben
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung wurde von der Bibliothekskommission der Diözese Linz am 16.12.2025 beschlossen und damit vom Rektorat der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz sowie vom Rektorat der Katholischen Privat-Universität genehmigt und tritt am 01.03.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Diözesanbibliothek Linz vom 25.06.2021 außer Kraft.
Linz, den 01.03.2026
