Gebührenordnung der Diözesanbibliothek Linz
(lt. Benutzungsordnung der Diözesanbibliothek Linz § 13, gültig ab 24.06.2021)
§ 1 Geltung
- Zum Zweck der Sicherung und bestmöglichen Verfügbarmachung ihrer Bestände sowie zur Unterstützung ihrer bibliothekarischen Angebote erhebt die Diözesanbibliothek Linz bzw. die jeweilige Zweigstelle die in dieser Ausführungsbestimmung näher bestimmten Gebühren.
- Die Gebührenordnung gilt für alle aktiven Nutzer/innen der Diözesanbibliothek Linz bzw. ihrer Zweigstellen gem. BO § 7.
§ 2 Nutzungsgebühren
- Die reguläre Nutzungsgebühr beträgt € 14,- und begründet das Nutzungsrecht nach Maßgabe der Bibliotheksordnung bis zum gleichen Datum des Folgejahres.
- Die ermäßigte Nutzungsgebühr beträgt € 8,-. Sie begründet dieselben Rechte wie die reguläre Nutzungsgebühr und gilt für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Diözese Linz und ihrer Einrichtungen sowie für Personen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs, insofern sie ihre Immatrikulation an einer Bildungseinrichtung nachweisen oder zum Anmeldezeitpunkt Präsenz- oder Zivildienst leisten.
- Studierende, Mitarbeiter/innen und Lehrende der Katholischen Privat-Universität Linz und der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz sind von der Entrichtung der Nutzungsgebühr befreit. Dies gilt auch für Schüler/innen und Auszubildende bis zur Vollendung des 19. Lebensjahrs. Personen, die eine aktive Nutzungsberechtigung bei einer der in Abs. 4 genannten Bibliotheken nachweisen können, sind für den nachgewiesenen Zeitraum ebenfalls befreit.
- Von der Gebühr nach Abs. 3 befreite Nutzer/innen können diese trotzdem im Sinne einer Kooperationsgebühr zur Mitbenutzung der OÖ. Landesbibliothek sowie der Studienbibliothek der Anton-Bruckner-Privatuniversität Linz entrichten.
- Allein die Entrichtung einer Nutzungsgebühr berechtigt zur Vorlage einer Bestätigung der Diözesanbibliothek Linz bei den in Abs. 4 genannten Bibliotheken, um dort eine Mitnutzungsberechtigung zu erlangen.
§ 3 Säumnisgebühren
- Nutzer/innen, die das von der jeweiligen Zweigstelle der Diözesanbibliothek Linz bekannt gemachte Rückgabedatum von Entlehnungen nicht einhalten (Überziehung der Entlehnfrist), werden zur Zahlung einer Säumnisgebühr pflichtig.
- Die Säumnisgebühr beträgt ab dem sechsten Öffnungstag der jeweiligen Zweigstelle der Diözesanbibliothek Linz nach Ende der Leihfrist € 0,20 pro überzogenem Exemplar und Öffnungstag. Sie fällt unabhängig von einer weiteren Benachrichtigung oder Mahnung an.
- Die Diözesanbibliothek Linz behält sich bei Nichterbringung von Säumnisgebühren rechtliche Schritte vor.
§ 4 Ersatzgebühren
Neben den in BO § 11 geregelten Haftungspflichten wird bei Neuausstellung des Bibliotheksausweises nach Beschädigung oder Verlust eine Ersatzgebühr von € 5,- erhoben
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung wurde von der Bibliothekskommission der Diözese Linz am 18.06.2021 beschlossen, vom Rektorat der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz am 18.06.2021 und vom Bibliotheksgremium der Katholischen Privat-Universität Linz am 24.06.2021 genehmigt und tritt am 24.06.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnungen der Diözesan- und Universitätsbibliothek der Katholischen Privat-Universität Linz vom 08.05.2015 außer Kraft.
Linz, den 24.06.2021