Gebühren & Stipendien
Studien- und ÖH-Beiträge
Einen Überblick über die Studienbeiträge der KU Linz, sowie die aktuelle Höhe des ÖH-Beitrages finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass Sie nur über die Bezahlung des ÖH-Beitrages als ordentliches Mitglied der ÖH registriert sind, und den inkludierten Versicherungsschutz für das jeweilige Semester in Anspruch können. Weitere Informationen dazu auf der Seite der ÖH der KU Linz - Service.
Die Bezahlung der Studiengebühr und des ÖH-Beitrages kann direkt über Ihr SInN-Account mittels eps-Zahlung erfolgen. Die Nutzung der eps-Zahlung erleichtert die Abläufe!
Falls Sie die eps-Zahlung nicht in Anspruch nehmen möchten, achten Sie bei der Zahlung bitte auf die Angabe der Referenznummer (zu finden im SInN unter "Zahlungen").
Die Kontodaten der KU Linz lauten:
IBAN AT48 5400 0000 0075 3780
BIC OBLAAT2L
Stipendien der KU Linz
Beginnend mit 1. November 2024 schreibt die Katholische Privat-Universität Linz zwei Stipendien für Studienanfänger:innen aus: an der Fakultät für Theologie für das Diplomstudium Katholische Theologie oder das Bachelorstudium Grundlagen des Christentums und an der Fakultät für Philosophie und für Kunstwissenschaft für eines der drei Masterstudien.
Die Finanzierung der Stipendien wird unterstützt vom Förderverein "Freunde der Katholischen Privat-Universität Linz".
Stipendium an der Fakultät für Theologie
Stipendium an der Fakultät für Philosophie und für Kunstwissenschaft
Regelungspapier zur Vergabe von Stipendien in den Studienjahren 2024/25 und 2025/26
Staatliche Stipendien
Notwendige Voraussetzungen für eine Zuerkennung sind:
- Ordentliches Studium an der KU Linz (Lehramtsstudierende, deren zulassende Universität nicht die KU Linz ist, werden an die zulassende Universität verwiesen)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gesetzliche Gleichstellung
- Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester pro Studium / Studienabschnitt; bei Vorliegen allfälliger wichtiger Gründe, die in der Bewerbung darzulegen und nachzuweisen sind, kann diese verlängert werden)
- Notendurchschnitt aller Lehrveranstaltungszeugnisse, die im vergangenen Studienjahr (01.10.2022 – 30.09.2023) erworben wurden, darf nicht schlechter als 2,0 sein – Vorlage aller zu berücksichtigender Lehrveranstaltungszeugnisse
- Positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 30 CP
- Begründete Darlegung allfälliger sonstiger außerordentlicher Leistungen im Rahmen des Studiums
Unter den BewerberInnen, die die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums erfüllen, verteilen die Studienkommissionen der FTh bzw. der FPhK das vom Bundesministerium zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Geld. Dabei ist zu beachten, dass das Leistungsstipendium pro Person und Jahr 750 € nicht unterschreiten sowie 1.500 € nicht überschreiten darf. Abgesehen von dieser Bestimmung entscheidet die jeweilige Studienkommission bei der Zuerkennung frei, wobei sie sich an folgenden Kriterien orientiert: Notendurchschnitt und absolvierte Creditpoints sowie sonstige außerordentliche Studienleistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle BewerberInnen, die die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums erfüllen, tatsächlich auch ein solches erhalten müssen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht nicht.
Ausschreibung Leistungsstipendien für das Studienjahr 2023/24
Die Stipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden.
Notwendige Voraussetzungen für eine Zuerkennung sind:
- Ordentliches Studium an der KU Linz
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gesetzliche Gleichstellung
- Bewerbung um ein Förderstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt Beschreibung der Arbeit
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan für die Arbeit
- Stellungnahme einer/eines UniversitätsprofessorIn zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichen Erfolg durchzuführen
- Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester pro Studium / Studienabschnitt) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe, die in der Bewerbung darzulegen und nachzuweisen sind.
Unter denn BewerberInnen, die die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderstipendiums erfüllen, verteilen die Studienkommissionen der FTh bzw. der FPhK das vom Bundesministerium zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Geld. Dabei ist zu beachten, dass das Förderstipendium pro Person und Jahr 750 € nicht unterschreiten sowie 3.600 € nicht überschreiten darf. Abgesehen von dieser Bestimmung entscheidet die jeweilige Studienkommission bei der Zuerkennung frei.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle BewerberInnen, die die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderstipendiums erfüllen, tatsächlich auch ein solches erhalten müssen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Förderstipendiums besteht nicht.
Bei Zuerkennung eines Förderstipendiums, wird nach Abschluss der geförderten Arbeit ein Bericht über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel erwartet. Studierende werden darauf hingewiesen, dass bis zu 25 % des Stipendiums erst nach Vorlage des Berichts ausgezahlt werden.
Der Bischöfliche Fonds zur Förderung der KU Linz ist als unselbständige fromme Stiftung errichtet und der KU Linz zugeordnet. Der Fonds fördert nach Maßgabe der vorhandenen Mittel die theologische und geisteswissenschaftliche Ausbildung und Forschung an der KU Linz, soweit die dafür notwendigen Ausgaben nicht durch das laufende Budget der KU Linz bestritten werden können.
Gemäß dem Orientierungsrahmen zur Vergabe von Fondsmitteln besteht durch den Bischöflichen Fonds der KU Linz die Möglichkeit zur Unterstützung von begabten Studierenden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht in den Genuss staatlicher Leistungs- und Förderstipendien kommen können. Das betrifft insbesondere die Einhaltung der Anspruchsdauer und den Besitz der österreichischen bzw. einer EU-Staatsbürgerschaft. Dazu stellt der Fonds jährlich Mittel für zwei Stipendien (gesamt bis zu € 2.800) zur Verfügung. Die Beträge sind in der gleichen Höhe zu bemessen wie die vergleichbaren staatlichen Förderungen desselben Jahres.
Sofern also die Förderwürdigkeit bzw. die Leistungen mit denjenigen der EmpfängeInnen der staatlichen Leistungs- und Förderstipendien desselben Jahres vergleichbar sind, kann um ein solches Stipendium, das aus Mitteln des Bischöflichen Fonds gespeist wird, angesucht werden. Die Entscheidung über Anzahl und Höhe dieser Stipendien erfolgt im Zuge der Vergabe der staatlichen Leistungs- und Förderstipendien aufgrund der Antragstellung durch die Studienkommissionen der FTh bzw. der FPhK.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Die Arbeiterkammer Oberösterreich informiert umfassend über Unterstützungen für Studierende im Bezug auf das öffentliche Verkehrsnetz, Gebührenbefreiung und die Wohnbeihilfe.