Institut für Kirchenrecht

Das Institut für Kirchenrecht vertritt die Rechtsordnung der Katholischen Kirche in Forschung und Lehre mit möglichst großer Nähe zur diözesanen Praxis. Im Blick auf die Studierenden soll – differenziert nach Studium – eine gute Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und der wesentlichen Inhalte der kirchlichen Rechts­ordnung unter Berücksichtigung der (sakramenten-)theologi­schen Verortung bzw. ekklesiologischen Funktion der Rechtsinstitutionen vermittelt werden.
 
Im Zentrum steht das kanonische Recht für die lateinische Kirche (Codex Iuris Canonici – CIC/1983 idgF), wenngleich – in Rücksicht auf die aktuellen Migrationsbe­wegungen zumindest vergleichsweise – auch die Normen des Gesetzbuches für die katholischen Ostkirchen (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium – CCEO/1990 idgF) miteinbezogen werden. Hinzu kommen die Bestimmungen im Geltungsbereich der Österreichischen Bischofskonferenz sowie der Diözesangesetzgebung.
 
Ein besonderes Interesse des Institutes gilt neben der theologischen Grundlegung von Recht in der Kirche vor allem dessen Anwendung im Bereich der Verwaltungs­kanonistik und der Entwicklung pastoraler Strukturen. International nachgefragt wird darüber hinaus die Begleitkompetenz im Bereich des Ordensrechts.