Institut für Kirchenrecht

Das Institut für Kirchenrecht erschließt in Forschung und Lehre das Fach Kirchenrecht mit möglichst großer Nähe zur teilkirchlichen Praxis. Neben der Vermittlung von Grundinformationen über Geschichte, Systematik und Methodik der Kirchenrechtswissenschaft sowie über fundamentale Zusammenhänge des Universal- und Partikularkirchenrechts ist das Ziel der Lehre des Instituts, Studierende zu qualifizierter, (selbst-)kritischer und pluralitätsfähiger kanonistisch-theologischer Reflexion zu befähigen, wodurch ihnen ein Eingehen auf spezifische Herausforderungen der theologischen Gegenwart ermöglicht werden soll.

Gegenstände des Fachs Kirchenrechts bilden einerseits das staatliche Religionsrecht, im Sinne des rechtlichen Verhältnisses des (österreichischen) Staats zu den in ihm existierenden religiösen Gruppierungen, andererseits die katholische Kirche und das ihr eigene Kanonische Recht, verstanden im Sinne einer Gemeinschaftsordnung für die Gläubigen, Amtsträger:innen und Institutionen. Die Grundlagen und Quellen des kanonischen Rechts sind hierbei theologischer Art, ihre Terminologie und Hilfsmittel juristischer Art.

Methodisch und hermeneutisch orientiert sich das Fach Kirchenrecht an den ekklesiologischen Vorgaben der durch das Zweite Vatikanische Konzil angestoßenen rechtsdogmatischen Diskussion über das Wesen, das Ziel und die rechtliche Struktur der katholischen Kirche. Insofern verdeutlicht die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem kanonischen Recht, dass Recht legitim zur Kirche gehört, spezifisch juristischen Kriterien verpflichtet ist und zugleich seine theologische Grundlegung und pastorale Zielsetzung für eine den Zielen und der Sendung der Kirche angemessene Interpretation des Rechts und der Rechtsanwendung berücksichtigen muss.

Das Institut für Kirchenrecht legt Wert auf Interreligiosität und Interdisziplinarität und stellt insbesondere auch den Bezug zur Pastoral und zur Rechtspraxis her. Es zeichnet sich hierbei durch breite Kontakte mit verschiedensten nationalen und internationalen kirchen- und religionsrechtlichen Instituten sowie Dikasterien der römischen Kurie aus.