Habilitation in Theologie
Ein Habilititationsverfahren an der KU Linz dient der Feststellung der fachwissenschaftlichen und hochschuldidaktischen Qualifikation zur Übernahme einer Professur in einem Fachgebiet, das in den Wirkungsbereich der KU Linz fällt. Die festgestellte Qualifikation führt zur Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) in diesem Fachgebiet durch ein Dekret des Rektors/der Rektorin. Dies kann erst erfolgen, nachdem der Magnus Cancellarius in Ausübung seiner ihm nach dem weltkirchlichen Universitätsrecht zukommenden Aufgaben seine Zustimmung erklärt hat.
Das Habilitationsverfahren ist weder ein Studium noch ein durch Mentorat begleiteter Prozess der Nachwuchsförderung, sondern vielmehr ein förmliches Feststellungsverfahren. Seine Aufnahme wird durch die HabilitiationswerberIn beantragt, wenn die im Verfahren nachzuweisenden habilitationswürdigen Leistungen erbracht hat.
Mit der verliehenen venia docendi ist eine dauerhafte Lehrerlaubnis an der KU Linz und das Recht, den Titel PrivatdozentIn zu führen, verbunden. Ein Dienstverhältnis wird dadurch jedoch nicht begründet.
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- Habilitationsschrift,
- sonstige wissenschaftliche Leistungen, insbesondere Vortragstätigkeit bei facheinschlägigen Tagungen, Publikationen und/oder Mitarbeit in Forschungsprojekten und
- ausreichende Erfahrung in der universitären Lehre und deren in einem eigenen Bewertungsverfahren festgestellte hohe hochschuldidaktische Qualität.
Der Antrag auf Aufnahme eines Habilitationsverfahrens ist bei der RektorIn der KU Linz einzubringen. Im Antrag benennt die HabilitationswerberIn das Fachgebiet, für das die Lehrbefähigung (venia docendi) angestrebt wird.
Im Bereich der Theologie werden an der KU Linz Lehrbefugnisse erteilt, die sich auf eines der Fächer der Theologie beziehen, nicht aber für die Theologie als Ganze. Wenn die HabilitationswerberIn es wünscht, können innerhalb des Faches themenbezogene Zusätze („unter besonderer Berücksichtigung …“) beantragt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizugeben:
- Fünf Exemplare der Habilitationsschrift in gedruckter Form (zusätzlich ist sie in digital gespeicherter Form zu übermitteln),
- Nachweis der erworbenen akademischen Grade durch die Graduierungszeugnisse (Originale oder beglaubigte Kopien).
- Lebenslauf (digital),
- ausführliche Angaben über sonstige wissenschaftliche Leistungen (digital),
- Verzeichnis der gehaltenen Lehrveranstaltungen (digital),
- Erklärung über laufende oder frühere Habilitationsverfahren an anderen Universitäten,
- Nachweis über die für die Lehre ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache, wenn die AntragstellerIn nicht deutscher Muttersprache ist