Rechtliche Grundlagen

Studierende haben eine Reihe von Rechten und Pflichten.

An der KU Linz sind diese im Statut und der Studienprüfungsordnung (StPO) festgehalten:

Statut KU Linz 

Studien- und Prüfungsordnung KU Linz (StPO KU Linz)

Hier geregelt sind - entsprechend den Regelungen des Privathochschulgesetzes (PrivHG) - bespielsweise:   

  • Einteilung des Studienjahres
  • Zulassung zum und Fortsetzung des Studiums
  • Unterbrechung des Studiums (Beurlaubung) und Erlöschen der Zulassung zum Studium
  • Beurteilung von und Wiederholung von Prüfungen
  • Anerkennung von formalen, nicht-formalen und informellen Kompetenzen
  • Regelungen hinsichtlich der Abfassung von Bachelorarbeiten, Master- oder Diplomarbeiten sowie Dissertationen
  • Regelungen von Verfahren zur Behandlung von Beschwerden    

und noch vieles mehr.

Weitere Regelungen, die im Studium relevant sind, finden sich im jeweiligen Studienplan (zum Download verfügbar auf der jeweiligen Studienrichtungsseite - Druckversion erhältlich in der Studienadministration.
 

Besonders wichtig erscheint an dieser Stelle ein Hinweis auf exemplarische Studierendenrechte:

  • abweichende Art der Prüfungsdurchführung (§ 16 Abs. 4 StPO KU Linz):
    Studierende haben das Recht bei Vorliegen wichtiger Gründe, eine von der Festlegung der Lehrveranstaltungsleitung abweichende Art der Prüfungsdurchführung beim/bei der Studiendekan/in zu beantragen. Bei einsichtiger Begründung und entsprechender Möglichkeit zur abweichenden Durchführung wird er/sie einem solchen Antrag stattgeben.
    Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich gerne an das Team der Studienadministration. Wir sind bemüht, unter Wahrung weitestgehender Diskretion gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden!
  • Anzahl der Prüfungstermine (§ 16 Abs. 6 StPO KU Linz):
    Bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen sind von den Lehrenden spätestens bis zur Hälfte der Lehrveranstaltung zumindest vier Prüfungstermine bekanntzugeben, die im Zeitraum bis zu einem Jahr nach Ende der Lehrveranstaltung möglichst gleichmäßig zu verteilen sind. Die Termine sind sowohl den Studierenden als auch der Studienadministration bekanntzugeben.
    Darüber hinaus gibt es in begründeten Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, mit den Lehrenden zusätzliche, individuelle Prüfungstermine zu vereinbaren.
  • Wiederholungsmöglichkeiten für Prüfungen (§ 16 Abs. 8 und 9 StPO KU Linz):
    Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.
    Nicht bestandene Lehrveranstaltungsprüfungen dürfen bis zu dreimal wiederholt werden. Den Termin für die Wiederholung legt der/die Prüfer/in fest. Er liegt frühestens zwei Wochen nach und spätestens vor dem Ende des ersten Monats jenes Semesters, das auf den gescheiterten Prüfungsantritt folgt. Die letzte Wiederholung ist jedenfalls mündlich und vor einer Kommission. [...]
  • Beiwohnungsrecht bei Prüfungen (§ 23 StPO KU Linz):
    Alle Mitglieder der Studienkommission sind berechtigt [...] auf Ersuchen des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin, allen im Geltungsbereich dieser Studien- und Prüfungsordnung abzuhaltenden Prüfungen beizuwohnen.

Sollten Sie darüber hinaus Anliegen oder Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, auf uns zuzukommen!
Sowohl das Team der Studienadministration als auch die Studiendekan/innen stehen Ihnen gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an der KU Linz

  • Studieren an einer Privatuniversität
  • Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Thema Privatuniversitäten ( https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem/Privatuniversit%C3%A4ten.html )