Trägerschaft

Die Katholische Privat-Universität Linz ist eine Institution der Diözese Linz. Der Magnus Cancellarius der KU Linz ist der jeweilige Diözesanbischof von Linz.

Historisch betrachtet zählt die KU zur ältesten der „Hohen Schulen“ in Linz, insofern Studien der Theologie seit 1669 absolviert werden konnte.  1853 übernahm die Diözese die Verantwortung für das Theologiestudium mit der Gründung der Bischöflichen Diözesananstalt bzw. der 1971 gegründeten „Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese Linz". 1978 wurde sie zur Katholisch-Theologischen Fakultät erhoben und im Jahr 2000 zur ersten österreichischen Privatuniversität. 2015 wurde sie durch die Neuerrichtung der Fakultät für Philosophie und für Kunstwissenschaft zur "Katholischen Privat-Universität Linz" (KU Linz) umbenannt.  

Das Statut der KU Linz basiert auf der Rechtsgrundlage der einschlägigen Normen des Codex Iuris Canonici; weiters gelten die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana samt den Durchführungsverordnungen sowie weitere einschlägige Normen des kirchlichen Rechts. Darüber hinaus sind für die KU Linz die staatlichen Normen zur Integration in das österreichische Universitätssystem in Geltung, wobei sich insbesondere der Status als Privatuniversität aus dem Privatuniversitätengesetz 2011 idgF (PUG) und dem jeweiligen Akkreditierungsbescheid der gemäß diesem Gesetz zuständigen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung ergibt. Die KU Linz genießt somit Rechtspersönlichkeit für den kirchlichen wie für den staatlichen Bereich, und zwar als eine Körperschaft öffentlichen Rechts.