Diversität und Gleichbehandlung

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Auszug aus dem Statut der KU Linz:

  • An der KU Linz ist ein „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AfG)“ eingerichtet, der zur Aufgabe hat, auf jegliche Diskriminierung durch Organe der KU Linz aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Beeinträchtigung oder der sexuellen Orientierung hinzuweisen. Ein weiterer Auftrag besteht darin, die Angehörigen und Organe der KU Linz in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in Sprache und Bild, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen. In Personalergänzungsangelegenheiten hat der AfG auf allen Ebenen am Erreichen eines ausgewogenen Anteils von Frauen und Männern mitzuwirken.
  • Die Plenarversammlungen der Universitätsprofessor/inn/en sowie der Universitätsassistent/inn/en beider Fakultäten bzw. die Studierendenvertretung entsenden jeweils zwei Vertreter/innen.
  • Der AfG hat das Recht, ein Mitglied zu entsenden, das bei den für seine Aufgaben bzw. gemäß diesen Aufgaben relevanten Tagesordnungspunkten an den Sitzungen der zuständigen Gremien mit beratendem Rederecht teilnimmt.
  • Nähere Bestimmungen zur Einrichtung und zu Rechten und Pflichten des AfG sind in den Richtlinien des AfG enthalten, die vom Universitätssenat zu verabschieden sind.


Auszug aus der Richtlinie des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AfG):

  • An der KU Linz ist gemäß dem Statut ein „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AfG)“ eingerichtet. Er verfolgt folgende Ziele:
    (a) die tatsächliche Gleichbehandlung aller zu fördern und auf jegliche Diskriminierung durch Organe der KU Linz aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Herkunft, der religiösen Gesinnung, des Alters, einer Beeinträchtigung oder der sexuellen Orientierung hinzuweisen.
    (b) die Angehörigen und Organe der KU Linz in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in Sprache und Bild, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen.
    (c) in Personalergänzungsangelegenheiten auf allen Ebenen am Erreichen eines ausgewogenen Anteils von Frauen und Männern mitzuwirken. Zur Umsetzung dessen ist u.a. bei Ausschreibungen in einem entsprechenden Vermerk darauf hinzuweisen, dass die KU Linz daran interessiert ist, den Anteil von Frauen in der Forschung und Lehre auf ein ausgewogenes Ausmaß zu erhöhen.
  • Der AfG hat insbesondere folgende Aufgaben:
    (a) In Personalergänzungsangelegenheiten (d.h. bei der Besetzung der Dienstposten für Professuren, Gastprofessuren, Angehörige des wissenschaftlichen Mittelbaus sowie bei der Vergabe von Lehraufträgen):
    - Ideen und Modelle vorzuschlagen, die dazu geeignet sind, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre auf ein ausgewogenes Ausmaß zu erhöhen sowie
    - auf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes hinzuweisen.
    (b) Auf jegliche Diskriminierungen im universitären Alltag hinzuweisen.
  • Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben besitzt der AfG folgende Rechte:
    (a) Die/der Vorsitzende des AfG ist zu den Sitzungen des Universitätssenats und der Fakultätskollegien zu laden. Sie/er besitzt dort Antragsrecht in Fragen der Gleichbehandlung. Eine Vertretung durch ein anderes Mitglied des AfG ist möglich.
    (b) Der AfG bzw. dessen zuständiges Mitglied kann innerhalb des Aufgabenbereiches verlangen, dass einem Protokoll bzw. einer Mitteilung des Rektors/der Rektorin an den Großkanzler ein besonderes Votum angefügt wird.

Weitere Mitglieder des AfG