- die Überprüfung der an sie herangetragenen Anliegen, Hilfe bzw. Vermittlung gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Stellen,
- Unterstützung bei Maßnahmen zur Behebung von Unzulänglichkeiten oder Systemmängeln,
- die Beratung von Organen und Angehörigen von Hochschulinstitutionen.
Probleme, die von der Ombudsstelle der KU Linz nicht gelöst werden können, können ggf. an die Ombudsstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt werden.
Näheres auf der Seite des Bundesministeriums: hochschulombudsmann.at