DOKTORATSSTUDIUM KUNSTWISSENSCHAFT - PHILOSOPHIE

Ziel des Doktoratsstudium ist es, über die im Studium erworbene Bildung hinaus eine wissenschaftliche Arbeit selbstständig durchzuführen. Doktorand:innen werden dabei unterstützt, Ergebnisse ihres Forschungsbereichs mit Kolleg:innen sowie Expert:innen in nationalen und internationalen Foren zu diskutieren, vor einem akademischen und nicht-akademischen Publikum vorzutragen sowie diskursiv zu vermitteln.

Das Doktoratsstudium kann in den Fachbereichen Kunstwissenschaft oder Philosophie absolviert werden, mit der Möglichkeit beide interdisziplinär zu kombinieren. Auch die Verbindung eines der genannten Fachbereiche mit einer anderen Disziplin ist grundsätzlich möglich.

Factbox

Zulassungsvoraussetzungen:
Facheinschlägiges Diplom-, Magister- oder Masterstudium
Latinum
Weitere Details hier

Studienumfang/-dauer:
180 CP bzw. ECTS / 6 Semester

Unterrichtssprache:
Deutsch (ggf. mit einzelnen Lehrveranstaltungen auf Englisch)

Akademischer Grad:
DoktorIn der Philosophie (Dr. phil./Dr.in phil.)

 

Studieninhalte

Innerhalb des ersten Studienjahres ist das Dissertationsvorhaben zu präsentieren. Dazu ist ein Dissertationsexposé vorzulegen. Mit Genehmigung des Dissertationsvorhabens ist der Zulassungsprozess abgeschlossen, Betreuungsperson und DissertantIn schließen eine Betreuungs- bzw. Dissertationsvereinbarung ab.

Der Abfassung der Dissertation sind 150 CP zugeordnet. Das Curriculum im Umfang von 30 CP ist begleitend zur Arbeit an der Dissertation zu absolvieren. Es kann Leistungen, wie etwa die Teilnahme an Privatissima, Kongressen, u.ä. sowie die Absolvierung bis hin die Abhaltung thematisch einschlägiger Lehrveranstaltungen, Literaturbeiträge und Publikationen oder sonstige, im Zusammenhang mit dem Dissertationsvorhaben stehende Leistungen, beinhalten.

Sind alle vorgeschriebenen Studienleistungen erfüllt und ist die Dissertation approbiert, erfolgt die öffentliche Präsentation und Verteidigung der Dissertation (Defensio). Sie schließt das Studium formell ab.

Folgende Privatuniversitäten kooperieren mit der KU Linz, um im Rahmen des Doktoratsstudium den kostenfreien Besuch einzelner Lehrveranstaltungen in Form einer Mitbelegung zu ermöglichen:

  • MODUL University Vienna Private University
  • UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik GmbH
  • Privatuniversität Schloss Seeburg
  • Sigmund Freud Privatuniversität
  • Paracelsus Medizinische Privatuniversität

Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, ist neben der ordentlichen Zulassung zum Doktoratsstudium an der KU Linz die Zulassung als MitbelegerIn an der jeweiligen Gastuniversität erforderlich. Dazu ist ein aktuelles Studienblatt der KU Linz vorzulegen. Die Mitbelegung ist jedes Semester neu durchzuführen.

Für den Besuch der Lehrveranstaltungen und die Erlangung eines Lehrveranstaltungszeugnisses gelten die studienrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gastuniversität. In jedem Fall sollte vor

der Absolvierung von Lehrveranstaltungen/Prüfungen abgeklärt werden, ob die betreffenden Studienleistungen an der Stammuniversität im gemeldeten Studium anerkannt werden können.

Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an Mag.a Johanna Fischer, LL.B.

Zulassungsvoraussetzungen

Grundlegende Zulassungsvoraussetzung gemäß Studienplan ist der Abschluss eines kunstwissenschaftlich-philosophischen, kunstwissenschaftlichen, philosophischen, geistes- oder kulturwissenschaftlichen Diplom-, Magister- oder Masterstudiums. Je nach inhaltlicher Profilierung des Vorstudiums können ergänzende curriculare Auflagen in einem Ausmaß bis zu 60 CP vorgeschrieben werden.

Zur Zulassung erforderlich ist außerdem die Vorlage der Schriftlichen Bereitschaftserklärung zur Übernahme der Betreuung des Doktoratsstudium. Zur Betreuung berechtigt sind alle aus dem Fachbereich der Dissertation aktiven und emeritierten Professor:innen der KU Linz, die Honorar- und Gastprofessor:innen sowie die seitens der KU Linz mit venia docendi ausgestatteten Universitätsdozent:innen.

Die Zulassung zum Doktoratsstudium Kunstwissenschaft-Philosophie setzt gemäß dem Studienplan ausreichende Kenntnisse der lateinischen Sprache voraus. Können diese nicht nachgewiesen werden, so wird zur Zulassung eine Ergänzungsprüfung (12 CP) vorgeschrieben.

Die Zulassungsvoraussetzung „ausreichende Kenntnisse der lateinischen Sprache“ kann bei geplanter Schwerpunktsetzung in geeigneten Themen der modernen und gegenwärtigen Kunst und Architektur, auf Antrag der StudienwerberInnen, mit begründeter Zustimmung der Betreuungsperson und durch Entscheid der StudiendekanIn abgewandelt werden zur Anforderung, ausreichende Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B2 (Maturaniveau).

Bei StudienwerberInnen mit nicht deutscher Muttersprache ist eine Dispensierung von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 möglich. Die Zulassungsvoraussetzung „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B2)“ kann bei geplanter Schwerpunktsetzung in geeigneten Themen der modernen und gegenwärtigen Kunst und Architektur, auf Antrag der StudienwerberInnen, mit begründeter Zustimmung der Betreuungsperson und durch Entscheid der StudiendekanIn in die Anforderung umgewandelt werden, ausreichende Kenntnisse in einer modernen Sprache auf dem Niveau B2 (Maturaniveau) nachzuweisen. Die jeweilige Muttersprache kann berücksichtigt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team der Studienadministration.

Cotutelle de thèse (Binationale Promotionsverfahren)

Für internationale Forschungsprojekte bietet die KU Linz ab dem Wintersemester 2022/23 das Modell der Cotutelle de thèse an. Ein derartiges Verfahren bestimmt sich dadurch, dass DoktorandInnen an zwei Universitäten verschiedener Länder eingeschrieben sind und damit ein Doppelstudium nach den jeweils geltenden Ordnungen absolvieren, jedoch lediglich eine Dissertationsarbeit zur gemeinsamen Beurteilung durch die Partneruniversitäten einreichen.

Bei Cotutelle de thèse sind DoktorandInnen also während der gesamten Vereinbarungslaufzeit an beiden Universitäten zugelassen. Aufenthalte zu Forschungs- und Studienzwecken wechseln sich vereinbarungsgemäß an den beiden Universitäten ab. Dies ermöglicht einen kontinuierlichen Austausch und es kann permanent auf die Ressourcen beider Kooperationspartner zurückgegriffen werden. Die Studienleistungen laut Promotionsordnung unterliegen dem jeweilig nationalen Studienrecht und sind somit an beiden Partneruniversitäten zu erbringen.

Rahmenordnung für binationale Promotionsverfahren (inkl. einer Mustervereinbarung)