Exemplarische Maßnahmen zur Qualitätssicherung in detaillierterer Darstellung

Im Folgenden werden – gegliedert nach unterschiedlichen Ansatzpunkten – exemplarisch einige Maßnahmen zur Qualitätssicherung dargestellt, durch die insbesondere in den universitären Kernbereichen die Qualitätsziele erreicht werden sollen.

Mit besonderem Fokus auf Studierende

Laufend werden die vom Studiendekanat der FTh im Zusammenarbeit mit der Studienadministration und dem Zentrum für Laientheolog:innen konzipierten, speziellen Maßnahmen zur Studierendenbegleitung an der FTh der KU Linz weiterentwickelt und auch auf die FPhK ausgeweitet. Sie sollen in der Gesamtheit dazu beitragen, die Qualität im Studiengangsmanagement auch über den Bereich der Beratungs- und Unterstützungsangebote zu gewährleisten und zeichnen sich durch eine ganzheitliche Beratung (diözesan wie universitär, administrativ wie wissenschaftlich) aus, die bereits vor Aufnahme des Studiums ansetzt und sich bis zum Studienabschluss bzw. der Wahl eines anschlussfähigen Studiums oder eines Berufseinstiegs fortsetzt.

  • Beratung vor Aufnahme des Studiums
    • KU Linz intern: primär durch Studienadministration
    • diözesan: Auswahl entsprechender Persönlichkeiten im diözesanen Dienst mit ersten Abklärungen (Motivation, Herausforderungen, Erwartungen)
    • Repräsentanz auf Studienberatungsmessen (SIM, BeSt etc.), beim TheoTag der Diözese Linz, Tag der offenen Tür etc.
  • Beratung/Unterstützung beim Studienbeginn
    • Willkommensveranstaltung: Begrüßung durch bzw. „Kennenlernen“ der Universitätsleitung / Studiendekanate / Studienadministration / zusätzlich an der FTh: Pastorale Berufe – Vorstellung der Studienrichtungen und Fächer, Bekanntmachen der Zuständigkeiten etc.
    • administrativer Bereich: Unterstützung bei der administrativen/zeitlichen Planung des Studiums – je nach Ausmaß der Berufstätigkeit, Betreuungspflichten etc. – und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse einer heterogenen Studierendenschaft
    • wissenschaftlicher Bereich: Unterstützung bei der inhaltlichen Planung – je nach wissenschaftlicher Schwerpunktsetzung, Berufsperspektive etc. – durch Ansprechperson aus Theologie / Philosophie / Kunstwissenschaft
    • Beratung zu anschlussfähigen Studien: administrativ (Auflagen etc.) und wissenschaftlich (berufliche Perspektive; „Karriereplanung“ etc.)
  • Beratung/Unterstützung während des Studiums
    • administrativer Bereich: siehe oben
    • wissenschaftlicher Bereich: Begleitung durchs Studium mittels Peer Groups, Einladung zu regelmäßigem Austausch (Lerngruppen, „Kamingespräche“ etc.) durch wissenschaftliches Personal und/oder höhersemestrige Studierende („Buddies“)
    • zusätzlich an der FTh: Ausbildungsbegleitung durch das Zentrum für Laientheolog:innen (Referat für Ausbildungsbegleitung) und Unterstützung bei der Karriereplanung durch die Abteilung für pastorale Berufe
  • In der Phase des Studienabschlusses
    • administrativer Bereich: spezielle Beratung zur finalen Studienphase (Abschlussarbeit, Fristen etc.)
    • wissenschaftlicher Bereich: Beratung bei der Wahl des Faches der Abschlussarbeit, der Betreuung etc. (besonders vor dem Hintergrund der anschlussfähigen Studien)

Um bei der Gestaltung des Lehrangebots auch die Wünsche und Initiativen der Studierenden in ausreichendem Maße berücksichtigen zu können, hat die Studierendenvertretung der KU Linz die Möglichkeit, jedes Semester einen ÖH-Lehrauftrag zu beantragen, der mit KU-Geldern finanziert wird. Die Planung und Organisation liegt primär bei den Studierenden und wird von dem Studiendekanaten und der Studienadministration begleitet und unterstützt.

Für Fragen, Probleme oder Beschwerden beim Studium hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Ombudsstelle für Studierende etabliert. Sie steht allen in- und ausländischen Studierenden sowie deren Vertretungen an Universitäten, Privatunis, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, allen Studieninteressierten, allen Mitarbeiter:innen an diesen Institutionen und allen ehemaligen Studierenden zur Verfügung.

Als Partner sind an vielen österreichischen Universitäten eigene Ombudsstellen eingerichtet, die sich als dezentrale, niederschwellige Beratungs- und Servicestellen für alle Fragen rund ums Studium verstehen. Ansprechpartner an der KU Linz ist em. Univ.-Prof. Dr. Franz Hubmann, ein erfahrener emeritierter Professor, der viele Jahre die Agenden des Studiendekanats betreut hat.

Zu den Aufgaben der Ombudsstelle zählt insbesondere:

  • die Überprüfung der an sie herangetragenen Anliegen, Hilfe bzw. Vermittlung gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Stellen,
  • Unterstützung bei Maßnahmen zur Behebung von Unzulänglichkeiten oder Systemmängeln,
  • die Beratung von Organen und Angehörigen von Hochschulinstitutionen.

Probleme, die von der Ombudsstelle der KU Linz nicht gelöst werden können, können ggf. an die Ombudsstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt werden.

Die Psychologische Studierendenberatung ist eine Serviceeinrichtung des Bundes zur psychologischen Unterstützung von Studierenden und Studieninteressent:innen. Sie hilft bei der Bewältigung von persönlichen und studienbezogenen Problemen. Die Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Studierendenberater:innen sind PsychologInnen und PsychotherapeutInnen.

Einen Überblick über Notafalladressen und weitere Beratungseinrichtungen in Linz finden Sie hier.

Das Angebot des Zentrums für KU-Studierende richtet sich an alle Studierenden, die ein Interesse an einem kirchlichen Beruf bekunden. Die Ausbildungsbegleitung trägt dazu bei, dass Theologie- und Lehramt-Studierende Unterrichtsfach Katholische Religion ihre persönlichen, fachlichen, spirituellen, sozialen Fähigkeiten und Interessen entwickeln, einschätzen und für eine realistische Berufsfindung nützen können.

Mit besonderem Fokus auf die Lehre, Wissenschaft und Forschung

Um ihr Lehr-, Forschungs- und Dienstleistungsangebot kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln, wurden an der KU Linz bereits seit der Gründung der Institution Instrumentarien der Qualitätssicherung und -überprüfung eingesetzt, erprobt und kontinuierlich weiterentwickelt. 2008 wurden diese erstmals in einer Evaluierungsordnung zusammengefasst und die Bereiche „Evaluierung von Lehrveranstaltungen durch deren Teilnehmer:innen“ sowie „Evaluierung des Studiums an der KU Linz durch Absolvent:innen“ umfassend geregelt. Die (Lehr-)Evaluierung ist ein Teil des Qualitätsmanagements der KU Linz und ein Instrument der Selbststeuerung, um Planungs- und Entscheidungsprozesse zu unterstützen. Sie dient der Selbsteinschätzung, der Qualitäts-(weiter-)entwicklung und der Leistungsverbesserung. Daher wurde die Evaluierungsordnung im Studienjahr 2020/21 erneut überarbeitet und um weitere Bereiche ergänzt. Diese Ordnung ist seit dem Wintersemester 2021/22 in Kraft.

  • Interkurial besetzte Evaluierungsgruppen sind an beiden Fakultäten eingerichtet, die von der Studienadministration administrativ und operativ begleitet werden.
  • Lehrveranstaltungsevaluierung durch die Studierenden
    Die jeweiligen Studienkommissionen beauftragen die Evaluierungsgruppen mit der Erstellung geeigneter Fragebögen. Die Lehrveranstaltungsevaluierung durch Studierende erfolgt – entsprechend den Vorgaben der Evaluierungspläne hinsichtlich der Taktung der Evaluierung – in elektronischer Form, aber grundsätzlich im Rahmen der Lehrveranstaltung („online in Präsenz“). Die quantitativ und qualitativ zu erfassenden Auswertungen der einzelnen Evaluierungen (durch die Studienadministration) werden gesammelt an die zuständige Evaluierungsgruppe übergeben und von dieser diskutiert und bewertet, um schließlich auch konkrete Maßnahmen zur Qualitätssteigerung daraus abzuleiten. (Dabei ist auch auf eine mögliche Kohärenz/Inkohärenz zwischen der Evaluierung durch die Studierenden und die Lehrenden zu achten ist.) Der Bericht der Evaluierungsgruppe zur Lehrveranstaltungsevaluierung wird an die jeweilige Studienkommission weitergeleitet. Auch die Weitergabe der Evaluierungsergebnisse ist in der Evaluierungsordnung genau geregelt.
  • Lehrveranstaltungsevaluierung durch die Lehrenden
    Die Evaluierung durch Lehrende, deren Lehrveranstaltungen von den Studierenden evaluiert werden, erfolgt – sofern die Lehrenden diese wünschen – parallel zur Lehrveranstaltungsevaluierung durch die Studierenden ebenfalls in elektronischer Form. Die Evaluierungen werden ebenfalls von der Studienadministration der KU Linz vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse werden an die Evaluierungsgruppen weitergeleitet.
  • Evaluierung der Prüfungs-/Klausursituation
    Die Evaluierung der Prüfungs-/Klausursituation erfolgt durch die freiwillige und anonyme Befragung der Studierenden nach der Prüfung/Klausur. In den Sitzungen der jeweils zuständigen Evaluierungsgruppen werden die Rückmeldungen diskutiert und bewertet. Daraus werden ggf. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung entwickelt. Die Analyse ist in den „Bericht zur Lehrveranstaltungsevaluierung“ des jeweiligen Semesters (in ausreichend anonymisierter Form) aufzunehmen. Auf ausreichende Anonymität wird größter Wert gelegt.
  • Evaluierung der Studieneingangsphase durch Studierende nach dem ersten Studienjahr
    In Abstimmung beider Evaluierungsgruppen und unter Einbeziehung des Vizerektors:der Vizerektorin für Lehre wird ein Fragebogen zur Evaluierung der Studieneingangsphase erstellt. Auch diese Evaluierung erfolgt digital. Die quantitative und qualitative Auswertung der Evaluierung geschieht durch die Studienadministration der KU Linz. Sie ist an den:die Vizerektor:in für Lehre weiterzuleiten, dem:der primär die Analyse obliegt. Er:sie kann ggf. zur Beratung auch andere Personen (Rektor:in, Dekan:in, Studiendekan:in, Stabstellenleiter:innen etc.) einbeziehen. Die Ergebnisse sind in einem Bericht an den Universitätssenat festzuhalten, der ggf. auch aus der Evaluierung abgeleitete Maßnahmen zur allgemeinen Qualitätssteigerung enthält.
  • Evaluierung des Studiums an der KU Linz durch Absolvent:innen
    In Abstimmung beider Evaluierungsgruppen und unter Einbeziehung des Vizerektors:der Vizerektorin für Lehre wird ein Fragebogen zur Evaluierung des Studiums durch die Absolvent:innen erstellt. Auch diese Evaluierung erfolgt digital. Die quantitative und qualitative Auswertung der Evaluierung geschieht durch die Studienadministration der KU Linz. Sie ist an den:die Vizerektor:in für Lehre weiterzuleiten, dem:der primär die Analyse obliegt. Er:sie kann ggf. zur Beratung auch andere Personen (Rektor:in, Dekan:in, Studiendekan:in, Stabstellenleiter:innen etc.) einbeziehen. Die Ergebnisse sind in einem Bericht an den Universitätssenat festzuhalten, der ggf. auch aus der Evaluierung abgeleitete Maßnahmen zur allgemeinen Qualitätssteigerung enthält.
  • Außerordentliche/anlassfallbezogene Evaluierungen
    Bei Bedarf können auch außerordentliche/anlassfallbezogene Evaluierungen durchgeführt werden, um Rückmeldungen der Studierenden zu bestimmten Fragestellungen zu erhalten und diese in Überlegungen zur Weiterentwicklung der Qualität miteinbeziehen zu können. Ein Vorschlags-/Antragsrecht zur Durchführung außerordentlicher/anlassfallbezogener Evaluierungen kommt grundsätzlich allen Funktionsträger:innen bzw. Gremien zu, die ein besonderes Interesse an der Evaluierung glaubhaft machen können. Eigenständige Studierendenbefragungen durch die ÖH der KU Linz bleiben von diesen Regelungen unberührt.

Im Rahmen ihres Auftrags trägt die KU Linz Verantwortung für die Organisation von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung. Dabei ist es für sie von besonderer Bedeutung, eine Atmosphäre der Offenheit, Kreativität und Leistungsbereitschaft zu erhalten und diese zu fördern. Voraussetzung dafür ist die wissenschaftliche Redlichkeit der an der KU Linz wissenschaftlich Tätigen. Mit dieser Ordnung trifft die KU Linz Vorkehrungen zur Vermittlung der Grundprinzipien und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität. Sie tut dies durch Präventionsmaßnahmen, Einrichtung eines Ombudswesens und durch Festlegung eines Untersuchungs- und Entscheidungsverfahrens für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Auf diese Ordnung verpflichtet sind alle an der KU Linz wissenschaftlich Tätigen.

Vorarbeiten und Empfehlungen für eine noch zu beschließende Regelung zum Umgang mit möglichen Befangenheiten von Kommissionsmitgliedern in Promotions-, Habilitations- und Berufungsverfahren wurden im Verlauf des Studienjahres 2021/22 durch den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in Zusammenarbeit mit dem Vizerektor für Lehre und Forschung erstellt. In naher Zukunft sollen diese Regelungen beschlossen und in die Verfahrensordnungen implementiert werden.

Um die Qualität von Forschung und Lehre sowie die öffentliche Wirksamkeit langfristig sicherzustellen, wurde der Bischöfliche Fonds zur Förderung der KU Linz (BiFo) eingerichtet. Das Fondsvermögen wird durch Vermächtnisse, Schenkungen, Zuwendungen und Spenden aufgebracht. Die Vergabe der Mittel erfolgt über einen Beirat.

Zweck des Fonds ist beispielsweise

  • die Unterstützung der Ausbildung von Theolog:innen, Philosoph:innen und Kunstwissenschafter:innen,
  • die Subvention von öffentlichen Symposien und Veranstaltungen,
  • die Unterstützung von Forschungsvorhaben,
  • die Förderung der Veröffentlichung von Buchprojekten und Tagungsbänden,
  • der Ankauf von Studien- und Fachliteratur durch die Universitätsbibliothek und
  • die Erhaltung historischer Buchbestände.

Damit Transparenz und Fairness der Vergabe der Fördermittel auf hohem Niveau gewährleistet werden können, gibt es neben den Vergaberichtlinien auch einen vom Verwaltungsausschuss des BiFo erarbeiteten und veröffentlichten Orientierungsrahmen zur Vergabe, der nicht nur die Antragsstellung erleichtern soll, sondern auch die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen über die Förderanträge gewähreistet.

Mit besonderem Fokus auf das Studiengangsmanagement und die Weiterentwicklung der (Studien-)Angebote

An der KU Linz eingerichtete Studiengänge werden nach einem gewissen Zeitraum in einem umfangreichen Prozess evaluiert. Die Evaluationen umfassen dabei insbesondere folgende Themenbereiche: Angaben zum Setting / zur inhaltlichen Rahmung des Studienangebots – Studierendenbefragung (durch Fragebögen und/oder Interviews) – Studienverläufe (inkl. statistische Auswertungen) – Evaluationsergebnisse aus der Lehre – Administration des Studienangebots (Abklärung mit der Studienadministration) – Kostenanalyse (Abklärung mit der Verwaltungsdirektion). Aus den Auswertungen der einzelnen Evaluierungen formuliert die Studienprogrammleitung bzw. das Evaluationsteam schließlich ein Resümee mit möglichen Szenarien und Optionen für die Zukunft des Studienangebots.

Vor allem von den Studienkommissionen (aber auch von den Fakultätskollegien und dem Universitätssenat) werden interne und externe Entwicklungen im Zusammenhang mit den Studienangeboten und dem Studiengangsmanagement genau beobachtet. So kann rasch und in akkordierter Weise auf aktuelle Bedarfssituationen reagiert und es können die nötigen Schritte eingeleitet werden. Großer Wert wird bei diesen gremialen Abstimmungen auch auf die Einbindung der Studierenden gelegt. Hier hat das laufende Feedback der Studierenden einen hohen Stellenwert, insbesondere um rasch administrative Verbesserungen bewerkstelligen zu können.

Neben der Evaluierung der Studienangebote und der Beobachtung interner und externer Entwicklungen ist eine Beratung und Begleitung der Studierenden durch die Studiendekanate von zentraler Bedeutung. Besonders wichtig ist diese im Zusammenhang mit Studienplanreformen und auslaufenden Studien. Maßnahmen, die in diesem Bereich gesetzt werden, sind beispielsweise: Beratung und Begleitung in der Studieneingangsphase („Erstsemestrigen-Jour-fixe“ zu Beginn jedes Wintersemesters), Informationen der Studiendekanate (idR in Zusammenarbeit mit der Studienadministration) an die Studierenden, spezielle Beratungsangebote / persönliche Beratungstermine, Beobachtung der Studienverläufe etc.

Mit besonderem Fokus auf universitäre Abläufe

Großkanzler
Großkanzler der KU Linz ist gem. § 6 des Statuts der KU Linz der Diözesanbischof von Linz. Er trägt Sorge dafür, dass die KU Linz ihrer Zielsetzung gerecht wird, die wissenschaftliche Tätigkeit sowie die kirchliche Identität gefördert wird, die Lehre unter Wahrung der Integrität des katholischen Lehrgutes und unter Rücksicht auf die kirchlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse verantwortet werden kann, die Statuten und die vom Heiligen Stuhl erlassenen Normen beachtet werden und eine enge Beziehung zwischen allen Gliedern der akademischen Gemeinschaft geschaffen und gepflegt wird.
Zu den Aufgaben des Großkanzlers siehe § 6 des Statuts der KU Linz.

Rektor:in
Der:die Rektor:in ist Vorstand der KU Linz und der:die Vorsitzende des Universitäts-senats. Ihm:ihr obliegt es, die gesamte Aktivität der akademischen Gemeinschaft zu leiten, zu fördern und zu koordinieren. Er:sie hat unter Berücksichtigung der Belange der einzelnen Fakultäten wie der Gesamtuniversität in geeigneter Weise für deren Einheit, Zusammenarbeit und Entwicklung zu sorgen. Der:die Rektor:in wird vom Universitätssenat aus den Reihen der Universitätspro-fessor:inn:en für eine Funktionsperiode von drei Studienjahren gewählt. Das Amt des Rektors:der Rektorin darf von derselben Person höchstens während zweier aufeinanderfolgender Funktionsperioden ausgeübt werden. Eine spätere Wiederbestellung ist möglich.
Zu den Aufgaben des Rektors:der Rektorin siehe § 7 des Statuts der KU Linz.

Vizerektor:in
Der:die Vizerektor:in hat die Aufgabe, den:die Rektor:in in seiner:ihrer Amtsführung zu unterstützen und ihn:sie im Verhinderungsfalle zu vertreten. Er:sie ist zudem von Amts wegen Mitglied des Universitätssenats. Der:die Vizerektor:in wird aus dem Kreis der Universitätsprofessor:innen für eine Funktionsperiode von drei Jahren vom Universitätssenat gewählt. Das Amt darf von derselben Person höchstens während zweier aufeinanderfolgender Funktionsperioden ausgeübt werden. Eine spätere Wiederbestellung ist möglich.
Zu den Aufgaben des Rektors:der Rektorin siehe § 8 des Statuts der KU Linz.

Dekan:in
Der:die Dekan:in ist Vorstand einer Fakultät und der:die Vorsitzende des jeweiligen Fakultätskollegiums. Ihm:ihr obliegt es, die Aktivitäten der Fakultät zu leiten, zu fördern und zu koordinieren. Er:sie wird vom Fakultätskollegium aus den Reihen der zugehörigen Universitätsprofessor:innen für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Das Amt darf von derselben Person höchstens während zweier aufeinanderfolgender Funktionsperioden ausgeübt werden. Eine spätere Wiederwahl ist möglich.
Zu den Aufgaben des Dekans:der Dekanin siehe § 15 des Statuts der KU Linz.

Studiendekan:in
Der:die Studiendekan:in ist für die jeweilige Fakultät der:die Vorsitzende der Studienkommission. Ihm:ihr obliegt, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Studienkommission fallen, die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes für die an der KU Linz eingerichteten Studien sowie die Vollziehung der Studien- und Prüfungsordnung. Er:sie wird in der Erfüllung seiner:ihrer Aufgaben von der Stabstelle Studienadministration unterstützt. Die Wahl des Studiendekans:der Studiendekanin erfolgt aus dem Kreis der Universitätsprofessor:innen der jeweiligen Fakultät für eine Funktionsperiode von drei Jahren. Die mehrmalige Wiederwahl ist möglich.
Zu den Aufgaben des Studiendekans:der Studiendekanin siehe § 18 des Statuts der KU Linz.

Universitätssenat
Der Universitätssenat ist das oberste kollegiale Verwaltungsorgan der KU Linz. Er ist Rekursinstanz für alle unter- bzw. zugeordneten Einrichtungen. Der:die Vorsitzende des Universitätssenats ist der:die jeweilige Rektor:in. Mitglieder sind (mit beschließendem Stimmrecht) der:die Rektor:in, der:die Vizerektor:in, die Dekan:innen der Fakultäten, vier weitere Professor:innen, drei Mittelbauvertreter:innen, drei Mitglieder der Studierendenvertretung der KU Linz, der:die Verwaltungsdirektor:in und ein vom Großkanzler bestellte:r Vertreter:in des Bischofs sowie (mit beratendem Rederecht) der:die Bibliotheksdirektor:in, der:die Leiter:in der Studienadministration und der universitätsrechtlichen Agenden der KU Linz, ein:e Vertreter:in des Betriebsrates der KU Linz und der:die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. Der Universitätssenat tritt mindestens zweimal pro Studienjahr, jedenfalls einmal pro Semester zusammen.
Zu den Aufgaben des Universitätssenats siehe § 10 des Statuts der KU Linz.

Fakultätskollegium
Das Fakultätskollegium ist das oberste kollegiale Verwaltungsorgan einer Fakultät an der KU Linz. Es ist Rekursinstanz für alle ihm unter- bzw. zugeordneten Einrichtungen. Der:die Vorsitzende des Fakultätskollegiums ist der:die jeweilige Dekan:in. Mitglieder des Fakultätskollegiums der FTh sind (mit beschließendem Stimmrecht) der:die Dekan:in, der:die Vizedekan:in (Studiendekan:in), vier Universitätsprofessor:innen, drei Vertreter:innen des Mittelbaus, drei Mitglieder der Studierendenvertretung sowie (mit beratendem Rederecht) ein Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, der Regens des Priesterseminars und der:die Ausbildungsleiter:in für Theologie-studierende der Diözese Linz. Mitglieder des Fakultätskollegiums der FPhK sind (mit beschließendem Stimmrecht) der:die Dekan:in, der:die Vizedekan:in (Studiendekan:in), ein:e Universitätsprofessor:in aus den Instituten für Philosophie der FPhK, ein:e Universitätsprofessor:in aus den Instituten für Kunstwissenschaft, je ein:e Vertreter:in des Mittelbaus beider Fachbereiche, zwei Mitglieder der Studierendenvertretung sowie (mit beratendem Rederecht) ein Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. Das Fakultätskollegium tritt mindestens einmal pro Semester zusammen.
Zu den Aufgaben des Fakultätskollegiums siehe § 17 des Statuts der KU Linz.

Studienkommission
Den Studienkommissionen der Fakultäten obliegen, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Studiendekans:der Studiendekanin fallen, die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes für die an der KU Linz eingerichteten Studien sowie die Vollziehung der Studien- und Prüfungsordnung, sofern dort nicht ausdrücklich andere Zuständigkeiten vorgesehen sind. Mitglieder der Studienkommission sind (mit beschließendem Stimmrecht) der:die Studiendekan:in, drei Universitätsprofessor:innen, zwei Vertreter:innen des Mittelbaus, zwei Vertreter:innen der Studierendenvertretung sowie (mit beratendem Rederecht) der:die Leiter:in der Studienadministration und der universitätsrechtlichen Agenden der KU Linz und ein:e Vertreter:in des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bei der Vergabe von Lehraufträgen.
Zu den Aufgaben der Studienkommission siehe § 18 des Statuts der KU Linz.

Berufungskommission
Ist an einer Fakultät eine Professur zu besetzen, wird durch das jeweilige Fakultätskollegium eine Berufungskommission eingesetzt. Bei absehbarem Ausscheiden eines Universitätsprofessors:einer Universitätsprofessorin kann dies bereits innerhalb von 24 Monaten vor Ablauf des Dienstverhältnisses erfolgen. Der Berufungskommission gehören an: (mit beschließendem Stimmrecht) vier Universitätsprofessor:innen, von denen eine:r der jeweils anderen Fakultät angehören kann; ein:e Professor:in einer anderen Universität bzw. Hochschule oder ein:e nicht an einer Universität tätigen Wissenschaftler:in gleichzuhaltender Qualifikation; zwei Vertreter:innen des Mittelbaus; zwei Vertreter:innen der Studierendenvertretung an der KU Linz, die Studierende eines Doktorats-, Lizentiats-, Diplom- oder eines Magister- bzw. Masterstudiums sein müssen; sowie (mit beratendem Rederecht) ein Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.
Zu den Aufgaben der Berufungskommission sowie dem Ablauf des Berufungsverfahrens siehe § 26 des Statuts der KU Linz.

Habilitationskommission
Nach Einlangens eines Antrags auf Habilitation nominieren die Kurien die von ihnen zu entsendenden Mitglieder der Habilitationskommission. Der Habilitationskommission gehören mit beschließendem Stimmrecht drei Universitätsprofessor:innen (mindestens zwei davon müssen dem jeweils betroffenen Bereich [Theologie, Philosophie, Kunstwissenschaft] angehören), ein:e Professor:in aus dem Fach der beantragten Lehrbefugnis einer anderen Universität oder promotionsberechtigten Hochschule, zwei Vertreter:innen des wissenschaftlichen Mittelbaues der KU Linz (mindestens eine:r davon muss dem jeweils betroffenen Bereich [Theologie, Philosophie, Kunstwissenschaft] angehören, im Fall der Theologie möglichst auch dem Fach), ein:e Vertreter:in der Studierenden der KU Linz an. Die so beschickte Kommission wird durch einen Beschluss des Universitätssenats der KU Linz eingesetzt.
Zu den Aufgaben der Habilitationskommission sowie dem Ablauf des Habilitationsverfahrens siehe die Habilitationsordnung der KU Linz.

Sonstige Kommissionen und Gremien
Sowohl der Universitätssenat als auch die Fakultätskollegien können statutengemäß kurial besetzte Kommissionen und Gremien auf bestimmte Zeit einsetzen und auch geeignete Personen zur Beratung beiziehen.

Leitungskonferenz
Statutarisch festgelegt (§ 7 Abs. 2a Statut der KU Linz) ist die Etablierung einer Leitungskonferenz: Für die Durchführung der Amtsgeschäfte hat der:die Rektor:in mindestens einmal im Semester eine Leitungskonferenz zur Beratung in administrativen und operativen Belangen sowie zur wechselseitigen Information und Koordination der Leitungspersonen der KU Linz einzuberufen. Dieser Leitungskonferenz gehören der:die Rektor:in, der:die Vizerektor:in, die Dekan:innen und Studiendekan:innen der Fakultäten sowie der:die Verwaltungsdirektor:in an. Je nach Sachverhalt können weitere Personen ad hoc zur Beratung hinzugezogen werden. Entscheidungen werden unter Wahrung der Kompetenzen der Organe und Gremien der KU Linz getroffen.

Executve Meeting
Zusätzlich zur Leitungskonferenz wurde mit Beginn des Studienjahres 2020/21 das sog. Executive Meeting ins Leben gerufen. In dieser Runde stimmen sich der:die Rektor:in, der:die Vizerektor:in und die Leiter:innen der Stabstellen Verwaltung, Studienadministration, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung/Internationalisierung regelmäßig zu relevanten Themen ab. So können Schnittstellenprojekte gut umgesetzt werden und ein optimaler Informationsfluss in der Administration ist gewährleistet.

Mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit, Gleichbehandlung/Diversity, Datensicherheit etc.

Seit 2010 beteiligt sich die KU Linz am Umweltmanagementsystem EMAS. Es geht um Achtsamkeit gegenüber verschwenderischem Ressourcenverbrauch, um eine stetige Verbesserung des Umwelthandelns im Sinne einer verantwortungsbewussten Entwicklung unserer Gesellschaft durch nachhaltiges Wirtschaften im eigenen Handlungsbereich. Seit Beginn der Zertifizierung im Jahr 2011 und der Eintragung ins EMAS-Register des Bundesumweltamtes bzw. des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat das Umweltteam gemeinsam mit allen Mitarbeiter:innen und Studierenden des Hauses zahlreiche wichtige Maßnahmen umgesetzt.

Weitere Informationen und die EMAS-Umwelterklärung der KU Linz seit 2011 finden Sie hier.

An der KU Linz ist ein „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AfG)“ eingerichtet, der zur Aufgabe hat, auf jegliche Diskriminierung durch Organe der KU Linz aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Beeinträchtigung oder der sexuellen Orientierung hinzuweisen. Ein weiterer Auftrag besteht darin, die Angehörigen und Organe der KU Linz in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in Sprache und Bild, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen. In Personalergänzungsangelegenheiten hat der AfG auf allen Ebenen am Erreichen eines ausgewogenen Anteils von Frauen und Männern mitzuwirken.

Die Plenarversammlungen der Universitätsprofessor:innen sowie des akademischen Mittelbaus beider Fakultäten und die Studierendenvertretung entsenden jeweils zwei Vertreter:innen.
Der AfG hat das Recht, ein Mitglied zu entsenden, das bei den für seine Aufgaben bzw. gemäß diesen Aufgaben relevanten Tagesordnungspunkten an den Sitzungen der zuständigen Gremien mit beratendem Rederecht teilnimmt.

Schutzkonzepte werden verstanden als ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation… Dabei geht es um die Auseinandersetzung und Festlegung von Auswahl- und Einstellungskriterien … sowie deren Aus-, Fort- und Weiterbildung zum Thema ‚Prävention von Gewalt‘. Im Schutzkonzept braucht es einen Verhaltenskodex und es müssen Beschwerdewege beschrieben werden. … Alle Verantwortungsträgerinnen und -träger … wie bspw. kirchliche … Bildungseinrichtungen … haben für ihren Bereich Schutzkonzepte zu entwickeln, die erarbeiteten Schutzmaßnahmen schriftlich festzuhalten und zu kommunizieren.“ (ÖBK 2021, 32)

In Orientierung an der „Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich ‚Die Wahrheit wird euch frei machen‘ (Joh 8,32). Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt“ der Österreichischen Bischofskonferenz in ihrer dritten Ausgabe von 2021 gibt sich die KU Linz ein Schutzkonzept gegen Missbrauch und Gewalt, in dem unter anderem ein Verhaltenskodex verschriftlicht ist und die Ernennung eines:einer Gewaltschutzbeauftragten vorgesehen ist.

Die Clearingstelle für Konflikt & Mobbing der Diözese Linz wurde im Juni 2013 eingerichtet und bietet allen haupt- sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und Führungskräften der Diözese Linz die Möglichkeit, sich im Konfliktfall vertraulich an die Clearingstelle zu wenden und eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Clearingstelle unterstützt dabei, in herausfordernden Situationen gangbare Wege zu suchen, tragfähige Lösungen zu finden und eine positive Konfliktkultur zu stärken.

Mit 25.05.2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit diesem Datum änderten sich auch die diözesanen Strukturen im Zusammenhang mit dem Datenschutz in der Katholischen Kirche bzw. den Diözesen. Fortan gibt es einen Datenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Österreichs, Datenschutzreferent:innen in den Diözesen und Datenschutzverantwortliche in den einzelnen Einrichtungen – an der KU Linz ist dies der:die Rektor:in. Insbesondere die Studierendenverwaltung stellt hinsichtlich des Datenschutzes eine besondere Herausforderung dar, da es in den anderen Diözesen keine vergleichbaren Einrichtungen gibt, die in deren Zuständigkeiten fallen. Um diese Herausforderungen optimal zu meistern, ist pflegt die KU Linz eine intensive Zusammenarbeit mit dem Fachbereich IT & Datenschutz der Diözese Linz.

Bereits vor dem 25.05.2018 wurden Vorbereitungen getroffen, um die Regelungen der DSGVO entsprechend umsetzen zu können (Datenschutzerklärung Homepage, Datenschutzerklärungen für Mitarbeiter:innen der KU Linz und externe Lehrbeauftragte, Erstellung diverser Muster, systemtechnische Adaptierungen, Informationen zur Verwendung von ZOOM etc.).

Im Wesentlichen wurden drei datenschutzrechtlich relevante Bereiche ausgemacht:
(1) Studierendenverwaltung inkl. Lehrbetrieb ieS, (2) Personalwesen und (3) Bibliothek. (Dazu kommen noch einzelne Abläufe in Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungswesen sowie die Bearbeitung von Auskunftsbegehren.) Für diese Bereiche wurden Bereichsverantwortliche festgelegt. In einem (vorerst zur internen Verwendung gedachten) „Handbuch Datenschutz“ wurden nach einer Status-quo-Erhebung die Aktivitäten in den genannten Bereichen beschrieben und auf ihre Kompatibilität zu den Bestimmungen der DSGVO hin geprüft. So konnten und können rasch die nötigen Adaptierungen in Angriff genommen werden. Dieses Handbuch ist ein operatives Tool zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Deshalb ist es ein „wachsendes Dokument“ konzipiert, in dem die verschiedenen Bereiche dargestellt, Prozesse erfasst diverse Muster, Zustimmungserklärungen, Löschfristen etc. gesammelt dargestellt sowie Prozessabläufe abgebildet werden. Deshalb eignet es sich auch gut zur Dokumentation der jeweils getroffenen Entscheidungen.

Zusätzlich zur laufenden Abstimmung mit dem Datenschutzreferenten der Diözese Linz sind die (bereichsverantwortlichen) Mitarbeiter:innen der KU Linz in datenschutzrechtlich relevanten Gremien und Arbeitsgruppen vernetzt (diözesanes Datenschutzteam, ÖPUK AG-Datenschutz, IG Datenschutz etc.) und es werden laufend Schulungen / Seminare / Vortragsreihen zum Thema Datenschutz besucht. Seit dem Beginn des Studienjahres 2018/19 werden für alle Mitarbeiter:innen verpflichtende Datenschutzschulungen durchgeführt.