Studienabschluss

Gegen Ende des Studiums sind noch einige organisatorische Schritte für den Abschluss bis hin zur akademischen Feier notwendig. Wir haben diese - gegliedert nach Studienniveau - für Sie zur Übersicht und "Check-Liste" zusammen gefasst:

Sind alle Studienverpflichtungen inkl. der Bachelorarbeit* positiv absolviert, dann können Sie zur Bachelorprüfung (Prüfungsgespräch über das Thema der Bachelorarbeit, Dauer: 20 Minuten - innerhalb von 4 Wochen ab Beurteilung der Bachelorarbeit) antreten. Für Details beachten Sie bitte die Bestimmungen des Curriculums Ihrer Studienrichtung!

* Bei der Leitung des Bachelor-Seminars (SE-B) abzugeben - Beurteilung innerhalb von 4 Wochen ab Abgabe der Arbeit. Bitte beachten Sie die Vorlage für die äußere Form schriftlicher Arbeiten Ihrer Fakultät (siehe Downloads)!

Achtung: Der Abschluss des Bachelorstudiums Kulturwissenschaften liegt in der Zuständigkeit der Kunstuniversität Linz - es gelten deren Bestimmungen, bzw. jene des Curriculums! Der Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) fällt in die Zuständigkeit der erstzulassenden Universität, bzw. ist das LiLeS erste Anlaufstelle. Pro gewähltem Unterrichtsfach bzw. gewählter Spezialisierung ist eine Bachelorarbeit abzufassen - beachten Sie auch hier das Curriculum für weitere Details..

Diagramm Abschluss Bachelorstudium

Die Themenvergabe zur Masterarbeit erfolgt unter Abstimmung mit der zuständigen FachreferentIn (grundsätzlich mit Beginn des 2. Studienjahres möglich) und ist im Rektorat anzumelden (siehe Formular "Anmeldung des Themas der Masterarbeit"). Der Umfang richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Studienplanes. Die fertige Masterarbeit* ist in drei Exemplaren im Rektorat abzugeben. Eines verbleibt im Rektorat, eines ist für die Bibliothek und ein Exemplar für die zuständige FachreferentIn.

* Beurteilung innerhalb von drei Monaten ab Einreichung der Arbeit durch die FachreferentIn. Bitte beachten Sie die Vorlage für die äußere Form schriftlicher Arbeiten Ihrer Fakultät. Für die Erfassung Ihrer Masterarbeit in der Bibliothek können Sie zudem ein Abstract bereitstellen - auch hierzu gibt es eine Richtlinie (Vorlage und Richtlinie siehe Downloads)!

Kommissionelle Masterprüfung: Das Studium schließt, sofern alle anderen Studienverpflichtungen positiv absolviert sind, mit einer kommissionellen Abschlussprüfung (frühestens 2 Wochen nach Beurteilung der Masterarbeit, bestehend aus zwei Prüfungen á 20 und 30 Minuten oder einer interdisziplinären Prüfung á 50 Minuten und einer Prüfung zur Masterarbeit und den sich daraus ergebenden Fragen des Faches á 20 Minuten) ab. Die Prüfungskommission (3 Mitglieder) wird von der StudiendekanIn eingesetzt.

Für Details beachten Sie bitte die Bestimmungen des Curriculums Ihrer Studienrichtung!

Diagramm Abschluss Masterstudium

Diplomarbeit: Die Themenvergabe zur Diplomarbeit erfolgt unter Abstimmung mit der zuständigen FachreferentIn (grundsätzlich mit Beginn des 2. Studienabschnittes möglich) und ist im Rektorat anzumelden (siehe Formular "Anmeldung des Themas der Diplomarbeit"). Der Umfang richtet sich nach den Vorgaben des Studienplans. Die fertige Diplomarbeit* ist in drei Exemplaren im Rektorat abzugeben. Eines verbleibt im Rektorat, eines ist für die Bibliothek und ein Exemplar für die zuständige FachreferentIn.

* Beurteilung innerhalb von drei Monaten ab Einreichung der Arbeit durch die FachreferentIn. Bitte beachten Sie die Vorlage für die äußere Form schriftlicher Arbeiten Ihrer Fakultät. Für die Erfassung Ihrer Diplomarbeit in der Bibliothek können Sie zudem ein Abstract bereitstellen - auch hierzu gibt es eine Richtlinie (Vorlage und Richtlinie siehe Downloads)!

Kommissionelle Diplomprüfung: Das Studium schließt, sofern alle anderen Studienverpflichtungen positiv absolviert sind, mit einer kommissionellen Abschlussprüfung (frühestens 2 Wochen nach der Beurteilung der Diplomarbeit; bestehend aus zwei Prüfungen á 20 und 30 Minuten oder einer interdisziplinären Prüfung á 50 Minuten und einer Prüfung zur Diplomarbeit und den sich daraus ergebenden Fragen des Faches á 20 Minuten) ab. Die Prüfungskommission (3 Mitglieder) wird von der StudiendekanIn eingesetzt.

Für Details beachten Sie bitte die Bestimmungen des Curriculums Ihrer Studienrichtung!

Diagramm Abschluss Diplomstudium

Lizentiatsarbeit und Approbationsverfahren: Das Thema der Lizentiatsarbeit ist innerhalb jenes Faches im gewählten Fachbereich der Spezialisierung festzulegen. Die Meldung des festgelegten Themas hat bis zu Beginn des 3. Studiensemesters im Rektorat zu erfolgen. Die fertige Lizentiatsarbeit* ist in drei fest gebundenen, mit Rückenbeschriftung versehenen Exemplaren im Rektorat einzureichen. Zwei Exemplare sind für die GutachterInnen, eines bleibt im Rektorat für das Approbationsverfahren. Die Lizentiatsarbeit wird durch zwei unabhängige Gutachten (eines davon durch die BetreuerIn) bewertet (innerhalb 3 Monate ab Einreichung). Eine durch beide Gutachten positiv beurteile Lizentiatsarbeit gilt als approbiert.

* Bitte beachten Sie die Vorlage für die äußere Form schriftlicher Arbeiten Ihrer Fakultät. Für die Erfassung Ihrer Lizentiatsarbeit in der Bibliothek können Sie zudem ein Abstract bereitstellen - auch hierzu gibt es eine Richtlinie (Vorlage und Richtlinie siehe Downloads)!

Kommissionelle Abschlussprüfung: Das Lizentiatstudium schließt, sofern alle anderen Studienverpflichtungen positiv absolviert sind, mit einer kommissionellen Abschlussprüfung (frühestens 3 Wochen nach Beurteilung der Lizentiatsarbeit, bestehend aus drei mündlichen Prüfungsteilen: Prüfung aus dem Fach der Lizentiatsarbeit, Prüfung Wahlpflichtfach, Prüfung über

Lizentiatsarbeit; Prüfungsdauer ca. 90 Minuten) ab. Die Prüfungskommission wird von der StudiendekanIn eingesetzt.

Für Details beachten Sie bitte die Bestimmungen des Curriculums Ihrer Studienrichtung!

Diagramm Abschluss Lizentiatsstudium

Dissertation und Approbationsverfahren: Der Umfang der Dissertation richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Studienplans. Die fertige Dissertation* ist in drei fest gebundenen, mit Rückenbeschriftung versehenen Exemplaren im Rektorat einzureichen. Zwei Exemplare sind für die GutachterInnen, eines bleibt im Rektorat für das Approbationsverfahren. Die Dissertation wird durch zwei unabhängige Gutachten bewertet (innerhalb 6 Monate ab Einreichung). Eine durch beide Gutachten positiv beurteile Dissertation gilt als approbiert. Die approbierte Dissertation ist in vier festgebundenen Exemplaren mit Rückenbeschriftung und in elektronischer Form im Rektorat zur Veröffentlichung abgeben.

* Auch für eine Dissertation gilt grundsätzlich die Vorlage für die äußere Form schriftlicher Arbeiten Ihrer Fakultät und es ist verpflichtend ein Abstract laut Richtlinie (Vorlage und Richtlinie siehe Downloads) bereitzustellen.

Abschlussprüfung (Defensio/Rigorosum): Das Studium schließt, sofern alle anderen Studienverpflichtungen positiv absolviert sind, mit einer Abschlussprüfung ab. Die Prüfungskommission wird von der StudiendekanIn eingesetzt. Die Prüfungsdauer beträgt ca. 100 Minuten. Für das PhD-Doktoratsstudium Adavanced Theological Studies und das Doktoratsstudium Kunstwissenschaft-Philosophie gilt: Defensio (Öffentliche Präsentation, Rückfragen, Diskussion; frühestens 4 Wochen nach Approbation). Für das Doktoratsstudium Katholische Theologie gilt: Rigorosum (Prüfung aus dem Dissertationsfach, Prüfung aus dem Pflichtwahlfach, Präsentation und Defensio; frühestens 3 Wochen nach Approbation).

Für Details beachten Sie bitte die Bestimmungen des Curriculums Ihrer Studienrichtung!

Diagramm Abschluss Doktorats-/PhD-Studium

Feier zur Verleihung der akademischen Grade

Die Verleihung jeden akademischen Grades an der KU Linz erfolgt durch Ausfertigung einer Urkunde, die in einer gemeinsamen Feier verliehen wird (siehe Fristen & Termine). Erst mit Empfang der Urkunde erwerben die Absolvent:innen das Recht zur Führung des akademischen Grades!

Der Übergabe hat das Versprechen und Gelöbnis der Kandidat:innen vorauszugehen, sich des verliehenen akademischen Grades in Leben und Beruf würdig zu erweisen, der Fakultät in Treue verbunden zu bleiben sowie den Menschen in Kirche, Gesellschaft und Wissenschaft zu dienen.

Die Verleihung der akademischen Grade wird der Kongregation für das katholische Bildungswesen über den Magnus Cancellarius mitgeteilt.