Spenden

Gemäß § 4a EstG sind Spenden an die Katholische Privat-Universität Linz steuerlich absetzbar.

Empfänger:

Katholische Privat-Universität Linz

Bank

Oberösterreichische Landesbank AG

IBANAT40 5400 0000 0021 2373
BICOBLAAT2L

Verwendungszweck:

Spende

Möglichkeit der Förderung von Studierenden 

An der KU Linz, einer privaten Einrichtung, ist es trotz der gesetzlichen Änderung betreffs Studiengebühren an staatlichen Universitäten erforderlich, Studienbeiträge in der entsprechenden Höhe auch weiterhin einzuheben. Dabei besteht die Möglichkeit des Erlasses bzw. der Reduzierung der Gebühr aufgrund sozialer Bedürftigkeit o. ä. Durch eine Spende mit dem Verwendungszweck "Studierendenförderung" wird dieses Anliegen in besonderem Maße unterstützt.

Neu / Ergänzung ab 1.1.2017:

Mit der verpflichtenden Datenübermittlung ergeben sich ab 2017 weitreichende Änderungen im Verfahren der steuerlichen Berücksichtigung von Sonderausgaben: Der private Zahler von Spenden muss der empfangenden Organisation seine Identifikationsdaten (Vor-, Zuname, Geburtsdatum) bekanntgeben (Angabe auf dem Zahlschein), will er seine Zahlung steuerlich verwerten. Die Berücksichtigung - erfolgt dann - ohne weiteres Zutun - automatisch aufgrund einer Datenübermittlung an das Finanzamt. Die Geltendmachung gegenüber dem Finanzamt (in der Steuererklärung oder im Rahmen eines gesonderten Antrages) ist nicht mehr möglich.

Die Datenübermittlung erfolgt unter Wahrung der hohen datenschutzrechtlichen Standards des E-Government-Gesetzes: Die Identifikationsdaten werden datenschutzkonform verschlüsselt und in Finanzonline als sicherem Medium übermittelt. Der Spender braucht sich künftig nicht mehr um die steuerliche Berücksichtigung zu kümmern.

Spenden, die aus dem Betriebsvermögen von Firmen geleistet werden, sind von dieser Änderung nur dann betroffen, falls die 10%-Grenze gemäß § 4a EStG insoweit keine Betriebsausgabe darstellt, sondern gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG als Sonderausgabe berücksichtigt werden können. Die allfällige Berücksichtigung als Betriebsausgabe bleibt möglich.