Studienzulassung
Hauptaufgabe in diesem Bereich ist die Zulassung von Studienwerber:innen zu den Studien der KU Linz sowie die administrative Begleitung der Studierenden bis zum Abgang von der Universität. Oberstes Ziel ist es dabei, die notwendigen administrativen Prozesse so schnell und so studierendenfreundlich wie möglich zu gestalten. Für die Studienzulassung, die ausschließlich vor Ort an der KU Linz durchgeführt werden kann, wenden Sie sich bitte an das Team der Studienadministration. Beachten Sie dabei die Anmelde- und Zulassungsfrist (Fristen und Termine).
Je nach Studienniveau und Zulassungsart sind zur Zulassung entsprechende Nachweise mitzubringen.
Bitte beachten Sie die Informationen wie folgt:
Ordentliche Zulassung
Ziel des ordentlichen Studiums ist der Abschluss eines Studienprogrammes.
Eine Ordentliche Zulassung in ein Studium an der KU Linz kann erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag auf Zulassung gestellt und die dafür nötigen Dokumente vorgelegt werden. Eine Zulassung ist ausgeschlossen, wenn das betreffende Studium bereits abgeschlossen wurde.
- Nachweis der Universitätsreife
- Nachweis über die Kenntnis der notwendigen klassischen Sprachen gemäß den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen der KU Linz. Liegen diese Kenntnisse nicht bzw. noch nicht in ausreichendem Maß vor, hat der/die Studierende die entsprechenden Ergänzungsprüfungen abzulegen, die auch an der KU Linz angebotenen werden.
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis / Reisepass
- ggf. Nachweis bereits absolvierter Studien
- wenn die Reifeprüfung länger als 6 Monate zurückliegt: polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. Abgangs- oder Abschlussbesstätigung bei Übertritt von einer anderen Universität oder Hochschule
- Unterschriebene Datenschutzerklärung.
- Bestätigung der Befüllung des Formulars "Erhebung zu Studienbeginn" (UHSTAT1), gemäß § 9 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz idgF. StudienwerberInnen, die keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, wird im Zuge der Studienzulassung ein Ersatzkennzeichen bekanntgegeben.
- Einzahlung des Studienbeitrages sowie des ÖH-Beitrages (nach erfolgter Studienzulassung)
- Nachweis der Universitätsreife
- Nachweis über die Kenntnis der notwendigen klassischen Sprachen gemäß den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen der KU Linz. Liegen diese Kenntnisse nicht bzw. noch nicht in ausreichendem Maß vor, hat der/die Studierende die entsprechenden Ergänzungsprüfungen abzulegen, die auch an der KU Linz angebotenen werden.
- Geburtsurkunde
- Reisepass
- ggf. Nachweis bereits absolvierter Studien
- Aufenthaltstitel für Österreich
- Nachweis der Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2 – siehe unten)
- ggf. Abgangs- oder Abschlussbestätigung bei Übertritt von einer anderen Universität oder Hochschule
- Lebenslauf
- Unterschriebene Datenschutzerklärung (deutsch oder englisch).
- Bestätigung der Befüllung des Formulars ""Erhebung zu Studienbeginn"" (UHSTAT1), gemäß § 9 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz idgF. StudienwerberInnen, die keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, wird im Zuge der Studienzulassung ein Ersatzkennzeichen bekanntgegeben.
- Einzahlung des Studienbeitrages sowie des ÖH-Beitrages (nach erfolgter Studienzulassung)
Nachweis der Deutschkenntnisse
- Um an der KU Linz zum Studium zugelassen zu werden, müssen Sie bereits bei der Zulassung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Ausreichende Deutschkenntnisse liegen dann vor, wenn Sie ein Diplom auf Niveau B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ vorlegen können (bei Teilprüfungen: B2/2). Es werden beispielsweise folgende Nachweise akzeptiert:
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD – B 2 Mittelstufe Deutsch)
- Goethe Institut (Goethe Zertifikat B 2)
- Sprachenzentrum einer österreichischen Universität (B 2)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerber/innen (DSH II)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF)
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF – B2)
An der KU Linz können keine Deutschkurse absolviert werden!
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung mindestens 3 Wochen vor Ende der Zulassungsfrist / vor Lehrveranstaltungsbeginn ein und beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge die Bearbeitungszeit verlängern können. Nach der Prüfung der Dokumente, jedoch noch vor der Ausstellung des Zulassungsdekretes, wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 363,36 Euro vorgeschrieben, die auf die erste Studiengebühr gutgeschrieben wird. Das Zulassungsdekret wird Ihnen am Postweg zugesandt. Bitte kommen Sie damit persönlich zur Zulassung in die Studienadministration.
Im Rahmen der Zulassung erhalten Sie Ihren Zugang zu Ihren Account und alle wesentlichen Informationen zum Studienstart - und der Studienbeitrag und/oder ÖH-Beitrag werden im System vorgeschrieben.
Nach dem Upload eines Profilfotos im SInN bekommen Sie in der Studienadministration Ihren Studierendenausweis ausgehändigt - nach Gegenbuchung der Beiträge kann das Gültigkeitsdatum auf den Ausweis aufgedruckt werden (Terminal im Foyer der KU Linz).
Außerordentliche Zulassung
Für Personen, bei denen eine ordentliche Studienzulassung noch nicht möglich ist (beispielsweise mangels nachweisbarer Universitätsreife), bietet sich eine außerordentliche Studienzulassung an. Im Rahmen eines außerordentlichen Studiums kann kein Studienprogramm abgeschlossen werden, aber auf bestimmte Zeit befristet einzelne Leistungsnachweise in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen absolviert werden.
Eine Außerordentliche Zulassung an der KU Linz kann erfolgen, wenn jemand einen entsprechenden Antrag auf Zulassung stellt und nach dem Urteil der zuständigen StudiendekanIn die erforderlichen Vorkenntnisse besitzt.
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. Anmeldebestätigung zur Studienberechtigungsprüfung
Zulassungsprüfung zum Studium
Sie möchten an der KU Linz ein Studium absolvieren, haben aber keine Universitätsreife? Dann können Sie bei uns eine Zulassungsprüfung absolvieren. Hinweis: Die Zulassungsprüfung ist keine Studienberechtigungsprüfung! Sie berechtigt nur zu einem Studium an der KU Linz und bedeutet keine Allgemeine Universitätsreife. Im Falle eines Studienabbruchs sind Sie nicht zu einem Studium an einer anderen Universität berechtigt.
- keine Reifeprüfung
- Mindestalter 20 Jahre
- österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft
- Deutsch auf Niveau B2
- eine über die allgemeine Schulpflicht hinausgehende berufliche/außerberufliche Vorbildung
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
- Strafregisterbescheinigung
- Lebenslauf
- Vorbildungsnachweise
- Nachweis von Deutschkenntnissen B2, wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist
Mitbelegung
Im Rahmen einer Zulassung als MitbelegerIn können Sie einzelne Lehrveranstaltungen an der KU Linz besuchen, und diese auch mit einer Prüfung abschließen.
Für eine Mitbelegung entstehen Ihnen keine Kosten.
Eine klassische Mitbelegung ist dann möglich, wenn Sie an einer der folgenden kooperierenden Linzer Universitäten in Linz studieren:
- Johannes Kepler Universität
- Anton Bruckner Privatuniversität
- Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Für eine Mitbelegung an der KU Linz müssen Sie zunächst an Ihrer Stammuniversität den Studien- und/oder ÖH-Beitrag einzahlen, da Sie für die Mitbelegung das Studienblatt des aktuellen Semesters benötigen.
Für die Zulassung als MitbelegerIn kommen Sie bitte innerhalb der Zulassungsfrist persönlich in die Studienadministration und legen uns das aktuelle Studienblatt Ihrer Stammuniversität vor. Im Rahmen der Zulassung erhalten Sie von uns alle Informationen rund um den Studienstart, Ihren Zugang zum KU-Linz Account und wir melden Sie zur / zu den gewünschten Lehrveranstaltung(en) an.
Die Mitbelegung - Kooperationsstudium kommt dann zur Anwendung, wenn Sie in einem der folgenden Kooperationsstudien zugelassen sind:
Die Mitbelegung - Kooperationsstudium erfolgt automatisch, da diese im Rahmen des Studienplans vorgesehen ist. Melden Sie in einem Semester Lehrveranstaltungen an, die von der KU Linz angeboten werden, so erhalten Sie von uns eine Informationsmail (an die Mailadresse Ihrer Stammuniversität).
Sie sind bereits in einem Studium an der KU Linz zugelassen und möchten an einer anderen Universität (eine) Lehrveranstaltung(en) absolvieren? Dann beachten Sie bitte die Informationen zur Mitbelegung auf dieser Webseite!
Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Für Personen, die lediglich einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen (beispielsweise für Ihr Studium an einer anderen Universität, die nicht mit der KU Linz kooperiert) und Prüfung absolvieren möchten, ist eine Zulassung für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen möglich.
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ggf. Nachweis der Universitätsreife
- ggf. Studienblatt
- ggf. Strafregisterauszug
Für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen fallen der reguläre Studienbeitrag- und/oder ÖH-Beitrag an. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
Achtung: Im Rahmen dieser Zulassungsart dürfen grundsätzlich nur Vorlesungen (VL) und Spezialvorlesungen (SV) absolviert werden! Auf schriftliches Ansuchen beim jeweiligen Studiendekanat können andere Lehrveranstaltungsformate genehmigt werden.
Gasthörerschaft
Sie möchten einzelne Lehrveranstaltungen besuchen - die Absolvierung einer Prüfung ist Ihnen nicht so wichtig?
Für eine Zulassung als GasthörerIn ist lediglich die Anmeldung in der Studienadministration erforderlich. Gasthörer:innen können Vorlesungen besuchen (Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung notwendig). Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (AG, UE, PS, SE etc.) sowie Sprachkurse können im Gasthörer:innenstatus grundsätzlich nicht besucht werden. Auch eine Absolvierung von Lehrveranstaltungsprüfungen ist nicht möglich.
Die Studiengebühr für die Gasthörerschaft beträgt € 150,- per Semester.
Diagramm Zulassung "Gasthörerschaft"
Ausbildungsvereinbarung
1. Allgemeines
Durch den Akt der Studienzulassung zu einem Studium an der KU Linz, der semesterweise erfolgenden Meldung der Fortsetzung des Studiums sowie der Bezahlung eines vorgesehenen Studienbeitrags erlangen die Studierenden den rechtlichen Status eines/einer (außer)ordentlichen Hörers/Hörerin der FTh bzw. der FPhK (§ 39 Statut der KU Linz). Mit diesem Status sind die im Statut der KU Linz und der Studien- und Prüfungsordnung der Privatuniversität geregelten Rechte und Pflichten verbunden. Die Gründe für das Erlöschen der Zulassung sind in § 39 Abs. 5 Statut der KU Linz geregelt. Beide Regelungstexte werden den Studierenden im Zuge der Studienzulassung (gemeinsam mit dem jeweiligen Studienplan) in Papierform ausgehändigt. Die Regelungstexte stehen auch leicht auffindbar auf der Homepage der KU Linz zum Download zur Verfügung.
Rechtsverhältnisse zwischen Studierenden und der Privatuniversität sind privatrechtlicher Natur (§ 11 Abs. 1 Privathochschulgesetz - PrivHG, BGBl. I Nr. 77/2020 idgF). Gemäß § 16 Abs. 12 Privatuniversitäten-Akkreditierungsverordnung 2019 (PU-AkkVO 2019) sind Informationen über die allgemeinen Bedingungen für die Ausbildungsvereinbarungen öffentlich zugänglich zu machen.
Die Ausbildungsvereinbarung fällt unter keine der Vertragstypen des ABGB. Auf der Basis der privatrechtlichen Vertrags- und Formfreiheit handelt es sich daher um einen Vertrag sui generis, jedenfalls aber um ein Dauerschuldverhältnis. Als Verbrauchergeschäft zwischen Unternehmer (Privatuniversität) und Konsument (Studierenden) unterliegt der Ausbildungsvertrag darüber hinaus den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG, BGBl 1979/140 idgF). Neben der Ausbildungsvereinbarung selbst bestehen auch generelle Regelungen, die in das Vertragsverhältnis einzubeziehen sind. Dazu zählen neben einschlägigen Bestimmungen des Statuts der KU Linz und der Studien- und Prüfungsordnung (siehe Downloadbereich) auch der jeweilige Studienplan (siehe Downloads bei den einzelnen Studienrichtungen), die Bibliotheksordnung (siehe Bibliothek) etc. Eine schriftliche Ausfertigung der Ausbildungsvereinbarung erfolgt nicht.
2. Hauptleistungen
Hauptleistungen der Privatuniversität sind das Erbringen der Lehre auf Universitätsniveau, die Ermöglichung des Studienabschlusses in der festgelegten Studienzeit (ein konkreter Studienerfolg wird jedoch nicht geschuldet) sowie die Zurverfügungstellung der dazu notwendigen Ressourcen. Die Studierenden haben die Verpflichtung zur Entrichtung des Studienbeitrags sowie zum ordentlichen Betreiben des Studiums unter Einhaltung der einschlägigen studienrechtlichen Bestimmungen.
3. Formalbestandteile und Nebenleistungen
- Die Vereinbarung wird zwischen der juristischen Person KU Linz und der/dem Studierenden geschlossen.
- Bezeichnung der Studienrichtung
- Einhaltung der studienrechtlichen Bestimmungen, Ordnungsvorschriften etc.
- Beendigung der Ausbildungsvereinbarung durch Ablauf der vereinbarten Zeit, einvernehmliche Auflösung oder Kündigung (wobei Kündigungsgründe einerseits gesetzlich zwingend vorgesehen sind). Darüber hinaus können auch weitere Gründe individuell vereinbart werden. Mögliche vorzeitige Beendigungsgründe wären der Abbruch des Studiums durch die/den Studierenden etc.
- Verwendung automationsunterstützt verarbeiteter Daten (Datenschutz)