Trägerschaft

Die Katholische Privat-Universität Linz ist eine Institution der Diözese Linz. Ihr Großkanzler ("Magnus Cancellarius") ist der jeweilige Diözesanbischof von Linz.

Der Gründungsimpuls für die Geschichte der KU Linz verdankt sich dem Engagement der Jesuiten in der Epoche des Konfessionalismus. Nach einer Phase, in der der österreichische Staat im Sinn des aufgeklärten Absolutismus das Bildungswesen ganz an sich gezogen hatte, übernahm im Jahr 1850 die Diözese Linz die Verantwortung für diese "Hohe Schule". Dies blieb auch so, als sie unter dem Namen "Katholisch-Theologische Hochschule Linz" (KTHL) im Jahr 1978 zur Theologischen Fakultät päpstlichen Rechts erhoben wurde. Auch die im Jahr 2000 erfolgte Akkreditierung als erste österreichischen Privatuniversität änderte nichts an der diözesanen Trägerschaft. 

Demgemäß basiert das Statut der KU Linz auf der Rechtsgrundlage der einschlägigen Normen des Codex Iuris Canonici von 1983 und der Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium von 2017/18 samt deren Durchführungsverordnungen sowie weiterer einschlägige Normen des kirchlichen Rechts. Darüber hinaus sind für die KU Linz die staatlichen Normen zur Integration in das österreichische Universitätssystem in Geltung, wobei sich insbesondere der Status als Privatuniversität aus dem Privatuniversitätengesetz (PUG) von 2011 bzw. dem Privathochschulgesetz (PrivHG) von 2021 und dem jeweiligen Akkreditierungsbescheid der gemäß diesem Gesetz zuständigen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) ergibt.

Die KU Linz genießt somit Rechtspersönlichkeit für den kirchlichen wie für den staatlichen Bereich, und zwar als eine Körperschaft öffentlichen Rechts.