Andreas Erhard Graßmann
VL Kirchenrecht II: Verfassungsrecht
Kurzbeschreibung
Den Studierenden wird ein grundlegender Überblick über Inhalte und Umfang des katholischen Verfassungsrechts vermittelt.Im Zentrum stehen die in „Lumen Gentium“, Art. 8 beschriebene Gestalt der nachkonziliaren Kirche sowie die Struktur der „communio ecclesiarum“ im komplexen Zusammenspiel von Weltkirche und Partikularkirchen und deren Rechtsinstituten.Erläutert werden die theologischen und juridischen Grundlagen der Kirchenverfassung sowie der Leitungsstrukturen der katholischen Kirche. Dazu werden die rechtliche Stellung der Christgläubigen in den verschiedenen Lebensständen, die Strukturen und Leitungs-ämter auf den Ebenen der Universal-, Teil- und Ortskirchen sowie Grundzüge des kirchlichen Vereinigungsrechts sowie des Rechts der kanonischen Lebensverbände illustriert.
Lernergebnisse
Die Studierenden erwerben die Kompetenz, die fachspezifischen Termini und fundamentalen Normen des Verfassungsrechts der katholischen Kirche anzuwenden sowie in den damit verbundenen Fragen des Kanonischen Rechts grundlegende Zusammenhänge zu erkennen und auf die Handlungsfelder und Problemstellungen der angrenzenden praktisch-theologischen Disziplinen zu applizieren.Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen in der postsäkularen Gesellschaft, sollen die Studierenden zu einem qualifizierten, (selbst-)kritischen und pluralitätsfähigen Ansatz kanonistisch-theologischer Reflexion angeleitet werden, der ihnen ein Eingehen auf spezifische Herausforderungen der theologischen Gegenwart ermöglicht und sie befähigt, sich in den aktuellen kirchen- und religionsrechtlichen Diskussionen auf Basis eines qualifizierten, kritischen Urteils zu positionieren und ihren Standpunkt argumentativ zu vertreten.
Literatur
- Althaus, Rüdiger, 200 Begriffe zum Verfassungsrecht der römisch-katholischenKirche, St. Ottilien 2023.
- Aymans, Winfried/Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Verfassungs- und Vereinigungsrecht (Bd. II), Paderborn,München, Wien, Zürich 131997.
- Demel, Sabine, Handbuch Kirchenrecht. Grundbegriffe für Studium und Praxis,Freiburg i. Br., Basel, Wien 32022.
- Haering, Stephan/Rees, Wilhelm/Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015.
- Müller, Ludger/Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (UTB 4307), Paderborn 2018. Hinweise zu Prüfungs-/BeurteilungsmodalitätenMündliche Prüfung (20-minütiges Prüfungsgespräch).Mindestens 3 Prüfungstermine nach Abschluss der Lehrveranstaltung.
Archiv
Wintersemester 2024/25
VL Kirchenrecht I: Theologische Grundlagen, Allgemeine Normen
Kurzbeschreibung
Den Studierenden wird ein grundlegender Überblick über Inhalte und Umfang des katholischen Kirchenrechts vermittelt. Im Zentrum stehen die in ‚Lumen Gentium Art. 8‘ beschriebene Gestalt der nachkonziliaren Kirche sowie die Struktur der ‚communio ecclesiarum‘ im komplexen Zusammenspiel von Weltkirche und Partikularkirchen und deren Rechtsinstituten.Nach einer Einführung in die Terminologie des kanonischen Rechtes werden die theologischen und juridischen Grundlagen der Kirchenverfassung sowie der kirchlichen Leitungsstrukturen der katholischen Kirche erläutert.Des Weiteren werden nach einem rechtshistorischen Überblick über die Quellen des geltenden Rechts die Grundlagen der Bestimmungen zu physischen und juristischen Personen mit besonderer Berücksichtigung der partikularrechtlichen Lage in der Republik Öster-reich vermittelt.
Lernergebnisse
Die Studierenden erwerben die Kompetenz, die fachspezifischen Termini und fundamentalen Normen der rechtlichen Ordnung Heiligungsdienstes in der katholischen Kirche anzuwenden sowie in den damit verbundenen Fragen des Kanonischen Rechts grundle-gende Zusammenhänge zu erkennen und auf die Handlungsfelder und Problemstellungen der angrenzenden praktisch-theologischen Disziplinen zu applizieren.Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen in der postsäkularen Gesellschaft, sollen die Studierenden zu einem qualifizierten, (selbst-)kritischen und pluralitätsfähigen Ansatz kanonistisch-theologischer Reflexion angeleitet werden, der ihnen ein Eingehen auf spezifische Herausforderungen der theologischen Gegenwart ermöglicht und sie befähigt, sich in den aktuellen kirchen- und religionsrechtlichen Diskussionen auf Basis eines qualifizierten, kritischen Urteils zu positionieren und ihren Standpunkt argumentativ zu vertreten.
Literatur
- Aymans, Winfried/Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Einleitende Grundfragen und Allgemeine Normen (Bd. I), Paderborn, München, Wien, Zürich 1991.
- Demel, Sabine, Handbuch Kirchenrecht. Grundbegriffe für Studium und Praxis, Freiburg i. Br., Basel, Wien 2013.
- Erdő, Péter, Geschichte der Wissenschaft vom kanonischen Recht, Münster 2006.
- Haering, Stephan/Rees, Wilhelm/Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 2015.
- Müller, Ludger/Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (UTB 4307), Paderborn 2018.
Prüfungs-& Beurteilungsmodalitäten
Mündlich (20-minütiges Prüfungsgespräch).Mindestens 3 Prüfungstermine nach Abschluss der Lehrveranstaltung.
SE / EX Romexkursion
Kurzbeschreibung
Das Institut für Kirchenrecht bietet in Kooperation mit dem Fachbereich Kirchenrecht der Universität Innsbruck vom 4.–8. November 2024 eine wissenschaftliche Exkursion zu ausgewählten Dikasterien der Römischen Kurie an.Frei nach Immanuel Kant sind Begriffe ohne Anschauungen leer. Durch die Teilnahme an der Exkursion sollen die Studierenden die in den Lehrveranstaltungen des Instituts für Kirchenrecht behandelten Begriffe an Ort und Stelle mit konkreten Anschauungen verbin-den, um so „die Römische Kurie“ besser einordnen und in ihrem Wesen erfassen zu können.
Lernergebnisse
Kennenlernen der Einrichtungen und der Arbeitsabläufe der Römischen Kurie.
Literatur
-
Hinweise zu Prüfungs-/Beurteilungsmodalitäten
Diplomstudium: Teilnahme an der Exkursion.
Doktoratsstudium: Teilnahme an der Exkursion + Seminararbeit.
Anmeldung nur direkt bei LV-Leitung möglich!
Sommersemester 2024
SE Kirchenrecht IV: Ausgewählte Themen - Vertiefung Eherecht (Theorie und Praxis)
Kurzbeschreibung
Anschließend an die VL Sakramentenrecht werden kanonistische und pastoral-praktische Fragen des Eherechts vertieft, vor allem auch anhand der Formulare aus dem aktuellen „Wegwei-ser zur Führung der Pfarrmatriken“.
Zudem werden Grundzüge des Eheprozessrechts dargelegt und die eherechtliche Judikatur berücksichtigt. Ein ausführliches Skriptum wird ergänzend zur Verfügung gestellt (ersetzt aber nicht die Aktualisierung in der Lehrveranstaltung).
Lernergebnisse
Weiterführende Kenntnisse und vertieftes Verständnis der rechtlichen Ordnung des Ehesakramentes und Grundkenntnisse in der kirchlichen Ehegerichtsbarkeit.
Literatur
* Aymans W., Mörsdorf K., Kanonisches Recht: Lehrbuch auf-grund des CIC, Bd. III, Paderborn 2007, 325–534.
* Haering St., Rees W., Schmitz H. (Hg.), Handbuch des kath. Kirchenrechts, Regensburg 32015, 1243–1432.
* Althaus R., Prader J., Reinhardt H.J.F., Das kirchl. Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014.
* Müller L, Ohly Ch., Katholisches Kirchenrecht (utb), Paderborn 2018, 185-214.
* Rhode U., Kirchenrecht, Stuttgart 2015, 224–264.
Hinweise zu Prüfungs-/Beurteilungsmodalitäten
In der Regel mündlich – zu bestimmten Terminen (und nach Vereinbarung).
SE Seminar Kirchenrecht - Die römische Kurie unter Papst Franziskus
Kurzbeschreibung
Die Leitung der katholischen Kirche liegt beim Papst, dem zu diesem Zweck die Römische Kurie als Hilfsorgan zur Seite steht. Für Theolog:innen ist fundiertes Wissen über Aufbau und Praxis des Apostolischen Stuhls unerlässlich.
Zu diesem Zweck bietet das Institut für Kirchenrecht in Kooperation mit dem Fachbereich Kirchenrecht der Universität Innsbruck vom 4.-9. November 2024 eine wissenschaftliche Exkursion zu ausgewählten Dikasterien der Römischen Kurie an (bspw. Dikasterium für die Glaubenslehre, Dikasterium für die Kultur und die Bildung, Staatssekretariat, Dikasterium für die Gesetzes-texte, Rota Romana, u.a.).
Die LV ‚Seminar Kirchenrecht: Die Römische Kurie unter Papst Franziskus‘ möchte im Vorfeld der Exkursion die zu besuchenden Einrichtungen anhand ihrer geschichtlichen Entwicklung, ihrem heutigen Bestand, ihrer Zusammensetzung und ihren wesentlichen Aufgaben vorstellen.
Lernergebnisse
Die Studierenden erwerben Kennnisse über die Einrichtungen der Römischen Kurie mit Blick auf die historische Entwicklung, den Aufbau und die Zuständigkeit.
Literatur
Literatur wird in der LV bekanntgegeben.
Hinweise zu Prüfungs-/Beurteilungsmodalitäten
Der Beurteilung wird im Wesentlichen die Präsentation des Referates und seine schriftliche Ausarbeitung zugrunde gelegt. Details zum Beurteilungsmodus werden in der LV bekanntgegeben.
Wintersemester 2023/24
VL Kirchenrecht III: Vertiefung Sakramentenrecht
Kurzberscheibung:
Den Studierenden wird ein grundlegender Überblick über die universal- und partikularrechtlichen Normen zu ausgewählten Bereichen des kirchlichen Heiligungsdienstes geboten. Die Feier des Gottesdienstes und der Sakramente stellen zentrale Lebensvollzüge des zur Kirche geeinten Volkes Gottes dar.Schwerpunkte der Vorlesung stellen die Initiationssakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie) sowie das Sakrament der Ehe dar. Des Weiteren werden die Sakramente der Buße, der Krankensalbung und Weihe sowie ausgewählte Themengebiete des kirchlichen Heiligungsdienst in der Lehrveranstaltung dargestellt.
Lernergebnisse:
Die Studierenden erwerben die Kompetenz, die fachspezifischen Termini und fundamentalen Normen der rechtlichen Ordnung Heiligungsdienstes in der katholischen Kirche anzuwenden sowie in den damit verbundenen Fragen des Kanonischen Rechts grundlegende Zusammenhänge zu erkennen und auf die Handlungsfelder und Problemstellungen der angrenzenden praktisch-theologischen Disziplinen zu applizieren. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen in der postsäkularen Gesellschaft, sollen die Studierenden zu einem qualifizierten, (selbst-)kritischen und pluralitätsfähigen Ansatz kanonistisch-theologischer Reflexion angeleitet werden, der ihnen ein Eingehen auf spezifische Herausforderungen der theologischen Gegenwart ermöglicht und sie befähigt, sich in den aktuellen kirchen- und religionsrechtlichen Diskussionen auf Basis eines qualifizierten, kritischen Urteils zu positionieren und ihren Standpunkt argumentativ zu vertreten.
Literatur:
•Althaus, Rüdiger, 200 Begriffe zum Heiligungsdienst und Sakramentenrecht der katholischen Kirche, St. Ottilien 2021.•Althaus, Rüdiger/Prader, Josef/Reinhardt, Heinrich J. F., Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis. Orientierungshilfen für die Ehevorbereitung und Krisenberatung. Hinweise auf die Rechtsordnungen der Ostkirchen und auf das islamische Eherecht, Essen 52014.•Aymans, Winfried/Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst (Bd. III), Paderborn 2007.•Demel, Sabine, Handbuch Kirchenrecht. Grundbegriffe für Studium und Praxis, Freiburg i. Br., Basel, Wien 32022.•Haering, Stephan/Rees, Wilhelm/Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015.
Hinweise zu Prüfungs-/Beurteilungsmodalitäten:
Mündlich (20-minütiges Prüfungsgespräch), mindestens 3 Prüfungstermine nach Abschluss der Lehrveranstaltung.
VL Religionsrecht - Kirchenrecht - rechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts
Kurzberscheibung:
Den Studierenden wird ein grundlegender Überblick über Inhalte und Umfang des katholischen Kirchenrechts, des österreichischen Religionsrechts sowie der rechtlichen Normierung des Religionsunterrichts vermittelt. Im Zentrum stehen die in ‚Lumen Gentium Art. 8‘ beschriebene Gestalt der nachkonziliaren Kirche sowie die Struktur der ‚communio ecclesiarum‘ im komplexen Zusammenspiel von Weltkirche und Partikularkirchen mit deren Rechtsinstituten.
Lernergebnisse:
Die Studierenden erwerben die Kompetenz, die fachspezifischen Termini und fundamentale kirchenrechtliche Normen anzuwenden sowie in Fragen der kirchlichen Rechtskultur grundlegende Zusammenhänge zu erkennen und auf die Handlungsfelder und Problemstellungen der angrenzenden praktisch-theologischen Disziplinen zu applizieren. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen in der postsäkularen Gesellschaft, sollen die Studierenden zu einem qualifizierten, (selbst-)kritischen und pluralitätsfähigen Ansatz kanonistisch-theologischer Reflexion angeleitet werden, der ihnen ein Eingehen auf spezifische Herausforderungen der theologischen Gegenwart ermöglicht und sie befähigt, sich in den aktuellen theologisch-kanonistischen Diskussionen auf Basis eines qualifizierten, kritischen Urteils zu positionieren und ihren Standpunkt argumentativ zu vertreten.
Literatur:
•Demel, Sabine, Handbuch Kirchenrecht. Grundbegriffe für Studium und Praxis, Freiburg i. Br., Basel, Wien 32022.•Kalb, Herbert/Potz, Richard/Schinkele, Brigitte, Religionsrecht, Wien 2003.•Haering, Stephan/Rees, Wilhelm/Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015.•Müller, Ludger/Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (UTB 4307), Paderborn 22022.
Hinweise zu Prüfungs-/Beurteilungsmodalitäten:
Mündlich (20-minütiges Prüfungsgespräch), mindestens 3 Prüfungstermine nach Abschluss der Lehrveranstaltung