Neuer Professor: Andreas E. Graßmann übernimmt Lehrstuhl für Kirchenrecht.

Mit 1. September 2023 übernimmt Andreas E. Graßmann in Nachfolge von Universitätsprofessor Severin J. Lederhilger den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Fakultät für Theologie der Katholischen Privat-Universität Linz.

Andreas E. Graßmann, geboren in München, studierte Theologie und Philosophie an der Paris-Lodron-Universität Salzburg. Auf sein Doktoratsstudium der Theologie im Fach Kirchenrecht (Promotion 2016) folgte ein Lizentiatsstudium des kanonischen Rechts an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2022 wurde er durch die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zum Privatdozenten habilitiert.

Seit 2012 war Graßmann Universitätsassistent am Fachbereich Praktische Theologie in Salzburg. 2016 übernahm er die Vertretung der ordentlichen Professur für das Fach Kirchenrecht. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen kirchliche Rechtsgeschichte, kanonisches Verfassungsrecht sowie rechtliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten des schulischen Religionsunterrichts in Österreich. Seit 2017 ist Graßmann darüber hinaus in kirchlichen bzw. kirchennahen Klientensystemen als Organisationsentwickler tätig.

Andreas E. Graßmann ist Mitglied nationaler und internationaler Gremien und Expertenkommissionen, wie dem der Arbeitsgemeinschaft der Fachvertreterinnen und Fachvertreter Kirchenrecht oder der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Er erhielt mehrere Leistungsstipendien, für seine Publikation "Joseph Anton Schöpf. Kanonist – Schriftsteller – Seelsorger" (Wissenschaft und Religion 28), Frankfurt a. M. 2018, wurde er mit dem Förderungspreis des Erzbischof Rohracher Studienfonds der Erzdiözese Salzburg ausgezeichnet.

Graßmann ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Seine Antrittsvorlesung zum Thema "Ius semper reformandum!? Der Heiligungsdienst im Codex Iuris Canonici von 1983 vor dem Hintergrund des Zweiten Vatikanischen Konzils" hält Univ.-Prof. Dr. Andreas Graßmann im Rahmen der Eröffnung des akademischen Studienjahres 2023/24 am 2. Oktober 2023.

29.8.2023/HE