Darf's ein bisschen Folter sein? Das Folterverbot in moraltheologischer Perspektive

Im Frühjahr 2004 schreckte die Öffentlichkeit durch Bilder aus dem Irak auf, die amerikanische SoldatInnen beim Foltern irakischer Kriegsgefangener im Gefängnis Abu Ghreib zeigten. Fast gleichzeitig begann in Deutschland die Gerichtsverhandlung gegen einen Polizeivizepräsidenten, der während einer Geiselnahme dem mutmaßlichen Täter mit Folter gedroht hatte, wenn dieser nicht den Aufenthaltsort des Opfers preisgebe. Seitdem ist eine heftige Diskussion entbrannt: Ist es legitim, einem offenkundigen Schwerverbrecher körperliche oder seelische Schmerzen zuzufügen, um an lebensrettende Informationen zu gelangen? Darf das kategorische Folterverbot, das seit 1945 in zahlreichen völkerrechtlichen Abkommen verankert wurde, im Notfall aufgehoben werden?