Der fünfte Durchgang des postgradualen Masterstudiums Vergleichendes Kanonisches Recht ist mit der ersten Präsenzphase an der KU Linz gestartet

Am 27./28. September 2024 haben sich die zwölf Studierenden des kirchenrechtlichen Spezialstudiengangs in einem Intensiv-Workshop mit den Mitgliedern des Instituts für Kirchenrecht – Univ.-Ass. Mag.a theol. Dr.in iur. can. Xénia Sereghy und Univ-Prof. Dr. Lic. iur. can. Andreas Graßmann – sowie Univ-Prof.in Dr.in Lic. iur. can. Sabine Konrad (Innsbruck) mit Fragestellungen aus dem kirchlichen Verfassungsrecht, dem Heiligungsdienst und der Rechtsgeschichte auseinandergesetzt.

Der Lehrgang wird in Kooperation zwischen dem Internationalen Institut für Kirchenrecht und Vergleichendes Religionsrecht der Theologischen Fakultät von Lugano an der Università della Svizzera italiana (USI), der Professur für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und dem Institut für Kirchenrecht der KU Linz angeboten und verleiht einen Master im Vergleichenden Kanonischen Recht und Staatskirchenrecht. Die Absolvent:innen werden praxisnah für die Übernahme kirchlicher Aufgaben, Dienste und Ämter qualifiziert, insbesondere in der kirchlichen Verwaltung und Rechtspflege. Der Abschluss des Hochschullehrgangs ist von der Österreichischen Bischofskonferenz als fachliche Qualifikation für den Dienst des Anwalts bzw. der Anwältin am kirchlichen Gericht anerkannt. (Informationen: http://masterstudium-kirchenrecht.at/)