Auslandsstudium mit Erasmus+.

Erasmus+, das Hochschulprogramm der Europäischen Union, bietet Studierenden an Hochschulen die Möglichkeit, 3 bis 12 Monate ihres Studiums im europäischen Ausland zu absolvieren. In der Regel dauern Auslandssemester jedoch vier bis sechs Monate.

Studierende der Katholischen Privat-Universität Linz:

  • können Lehrveranstaltungen an der Gastinstitution absolvieren oder ihre Diplomarbeit an einer Partneruniversität schreiben.
  • erhalten für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts einen Mobilitätszuschuss.
  • erhalten die im Ausland absolvierten Studienleistungen anerkannt.
  • sind von sämtlichen Studiengebühren an der Gasthochschule, sowie für die Dauer des Auslandsaufenthalts auch von Studiengebühren der KU Linz befreit.

Voraussetzungen

Studierende der KU Linz, die ein Auslandsstudium an einer Erasmus-Hochschule absolvieren möchten, können unter folgenden Bedingungen gefördert werden:

  • Studium an der KU Linz mindestens im 3. Semester.
  • Staatsbürgerschaft eines teilnahmeberechtigten Landes oder Flüchtlingsstatus in Österreich oder mindestens seit einem Jahr Lebensmittelpunkt in Österreich.
  • Persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten (12 Monate pro Studienzyklus/ 24 Monate für Diplomstudien) noch nicht ausgeschöpft.

Altersbeschränkungen für die Teilnahme am Erasmus+ Programm gibt es keine. Als mögliche Zieluniversitäten kommen jene Universitäten in Frage, mit denen die KU Linz eine Partnerschaft unterhält. Die aktuelle Liste unserer Partneruniversitäten finden Sie hier. Sollte Ihre Wunschuniversität nicht auf der Liste unserer Partnerhochschulen stehen, kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie und bemühen uns um den Ausbau geeigneter Partnerschaften.

Merkblatt zu den Voraussetzungen für einen Erasmus+ Aufenthalt

Finanzielles

Erasmus+ Zuschuss

Der Erasmus+ Zuschuss beträgt je nach Gastland 282 - 333 Euro pro Monat. Exakte Zuschusshöhen je Land finden Sie hier.

Internationalisierungsprogramm für Studierende (IPS) des Landes Oberösterreich

Zusätzlich zum Erasmus Zuschuss kann der Zuschuss des Landes Oberösterreich beantragt werden.
Monatlich bekommen Studierende, die im nicht-deutschsprachigen Ausland einen Auslandsaufenthalt absolvieren bis max. EUR 100,- und einen Reisekostenzuschuss: Europa: max. EUR 240,-; außerhalb Europas max. EUR 480,-. Mehr Informationen dazu unter Stipendien.

Bischöflicher Fond zur Förderung der KU Linz

Pro Studienmonat im Ausland stellt der Bischöflicher Fonds bis zu € 100,00 zur Verfügung. Antragsformular und weitere Informationen bekommen Sie bei der der KU Linz.

Sonderzuschüsse Erasmus+

Studierende mit Kind

Um die bestehenden Erasmus+ Zuschüsse bei Studienaufenthalt oder Praktikum für Studierende mit Kind(ern), die am Erasmus+ Programm teilnehmen wollen, zu ergänzen, kann bei der Nationalagentur Erasmus+ Bildung ein Sonderzuschuss beantragt werden.

Dieser Zuschuss leistet einen Beitrag zu den anfallenden Mehrkosten im Rahmen der Mobilität. AntragstellerInnen, die ihre eigenen Kinder im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts ins Ausland mitnehmen, erhalten bei Genehmigung einen Pauschalbetrag in der Höhe von 120 Euro pro Monat für das erste Kind. Für das zweite und dritte Kind erhöht sich der Pauschalbetrag um jeweils 30 Euro pro Monat.  Weitere Infos zum Sonderzuschuss und zur Antragstellung finden Sie hier.

Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Erasmus+ TeilnehmerInnen mit Behinderung oder chronischer Krankheit können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte bzw. für Lehr- oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland um einen Erasmus+ Sonderzuschuss ansuchen. Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Weitere Infos zum Sonderzuschuss und zur Antragstellung finden Sie hier.

Fristen

  • Für Restplätze gilt grundsätzlich, wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
  • Bei Bewerbungen für Studienaufenthalte, die mit Wintersemester beginnen, abhängig von der Bewerbungsfrist der Gastuniversität, bis spätestens 15. Mai
  • Bei Bewerbungen für Studienaufenthalte, die mit Sommersemester beginnen, abhängig von der Bewerbungsfrist der Gastuniversität, spätestens bis 10. November

Der Ablauf im Überblick 
Studierenden- und PraktikantInnen-Mobilität Bewerbung