Antrag auf Reakkreditierung als Privatuniversität eingebracht.

Im Jahr 2000 wurde die damalige Katholisch-Theologische Hochschule Linz als erste österreichische Privatuniversität akkreditiert. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass dieser Status in regelmäßigen Abständen von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) überprüft und bestätigt werden muss. Mit Jahresende wurde der umfangreiche Antrag auf Verlängerung der institutionellen Akkreditierung der Katholischen Privat-Universität Linz eingebracht.

Da im Jahr 2021 die aktuelle Zulassungsperiode endet, war die Leitung der KU Linz schon das ganze vergangene Jahr über damit beschäftigt, den sogenannten „Reakkreditierungsantrag“ vorzubereiten. In diesem muss für ein internationales Team von GutachterInnen ausgewiesen werden, dass die beantragende Institution höchsten Standards entspricht. Der Antrag beinhaltet unter anderem Profil und die Zielsetzung der Privatuniversität, Entwicklungsplan für die kommenden Jahre, Organisations- und Personalstruktur, Studienangebot, Forschung, Kooperationen und Internationalisierungsmaßnahmen, Finanzierung und Infrastruktur, Qualitätsmanagementsystem sowie Informationssysteme.

Neben dem eigentlichen Antragstext, der 374 Seiten umfasst, wurden in einem umfangreichen Anhangsteil alle Ebenen und Bereiche des Universitätsgeschehens dokumentiert. Dies beanspruchte rund 2000 Seiten.

Ein von der AQ Austria nominiertes internationales Team von GutachterInnen, dem auch ein Studierendenvertreter bzw. eine Studierendenvertreterin angehört, wird nun zuerst den schriftlichen Antrag studieren und dann in einem mehrtägigen Vor-Ort-Besuch auf seine Plausibilität prüfen. Wir hoffen, dass diese on-site inspection trotz Pandemie im Juni 2021 stattfinden kann. Anschließend spricht das Team gegenüber dem Board der AQ Austria eine Empfehlung aus, ob die KU Linz für eine weitere Periode akkreditiert werden soll. Mit dem rechtswirksamen Entscheid ist dann im Spätsommer zu rechnen.

Gleichzeitig mit diesem Reakkreditierungsverfahren nach den Gesetzen der Republik Österreich erfolgt auch das nach der weltkirchlichen Studiengesetzgebung vorgesehene Qualitätsüberprüfungsverfahren seitens der von der Vatikanischen Bildungskongregation dafür eingesetzten Agentur AVEPRO (Agenzia della Santa Sede per la Valutazione e la Promozione della Qualità delle Università e Facoltà Ecclesiastiche / Agentur des Heiligen Stuhls für die Evaluation und die Verbesserung der Qualität der kirchlichen Universitäten und Fakultäten). Dieser Antrag wird noch im Lauf des Monats Jänner eingebracht. Voraussichtlich werden die beiden Agenturen zusammenarbeiten, indem sie zur Verringerung des bürokratischen Aufwands für die Vor-Ort-Begehung ein gemeinsames ExpertInnenteam beauftragen.

Das Qualitätsüberprüfungssystem, dem sich in Österreich die staatlichen Universitäten unterziehen müssen, ist deutlich weniger anspruchsvoll als jenes für die Privatuniversitäten. In unserem Fall kommt noch hinzu, dass wir uns einem zweifachen Verfahren – AQ Austria und AVEPRO – zu stellen haben. Natürlich bedeutet dies alles einen hohen Stress für die Institution. Aber: Wenn wir die beiden Verfahren bestehen – und ich bin absolut zuversichtlich, dass dies auch diesmal der Fall sein wird –, haben wir einen doppelten Gewinn: Die aufwändigen Prüfungsverfahren fördern tatsächlich wertvolle Erkenntnisse zu Tage, die in der Folge zu echten Verbesserungen führen. Und: Wir können es uns auf die Fahnen heften, eine jener tertiären Bildungseinrichtungen zu sein, die sich den weltweit höchsten und intensivsten Qualitätsüberprüfungen unterziehen müssen und diese bestehen!

Die Antragsstellung wurde in konzeptiver und in redaktioneller Hinsicht verantwortlich vorangetrieben von der Leiterin der Studienadministration und der universitätsrechtlichen Agenden der KU Linz, Johanna Fischer. Wichtige Beiträge und Textbausteine lieferten Rektor Christoph Niemand und Vizerektor Michael Fuchs sowie die Leiterinnen und MitarbeiterInnen von Stabsstellen und Referaten der Administration, Monika Höller, Hermine Eder, Angelina Kratschanova und Reinhard Kren. Die frühere langjährige KU-Mitarbeiterin Christine Eckmair hat als akkurate und verlässliche Lektorin wesentlich dazu beigetragen, dass der Antrag schlussendlich abgabereif wurde.

Nach einer zuletzt intensiven Finalisierungsphase im Dezember und rund um Weihnachten haben Johanna Fischer und Rektor Prof. Christoph Niemand dann am 29. Dezember 2020 ein Paket von fast 10 Kilogramm beim Postamt Linz/Domgasse aufgegeben und Textdateien von insgesamt ca. 70 Megabyte auf SharePoint hochgeladen.

Text: Christoph Niemand, Fotos: Hermine Eder.

Von li: Mag. Johanna Fischer, Leiterin der universitätsrechtlichen Agenden, und Rektor Univ.-Prof. Dr. Christoph Niemand. (c) KU Linz/Hermine Eder.

Der Antrag auf Reakkreditierung der KU Linz ist fertig. Mag. Johanna Fischer, Leiterin der universitätsrechtlichen Agenden, und Rektor Univ.-Prof. Dr. Christoph Niemand präsentieren das mehr als 2.000 Seiten umfassende Dokument.