Ordnung für die Nutzung von Handschriften, Inkunabeln, Alten Drucken und Sammlungen

(lt. Benutzungsordnung § 1 Abs. 3 der Diözesanbibliothek Linz vom 7. Dezember 2021)

  1. Diese Ordnung gilt für alle Medien mit Erscheinungsdatum bis einschließlich 1850, Handschriften, Exemplare von besonderer Qualität und Ausstattung, oder in schlechtem Erhaltungszustand und für Objekte aus den Sammlungen der DBL, wie Karten, Pläne, Graphiken, Fotos, etc.

  2. Auch wenn nicht im Katalog ausgewiesen, kann durch das Bibliothekspersonal bei der Aushebung festgelegt werden, dass für ein Medium diese Ordnung gilt.

  1. Eine Entlehnung von Medien, für die diese Ordnung gilt, ist nur nach vorhergehender ausdrücklicher Erlaubnis durch den/die Leiter/in der jeweiligen Zweigstelle möglich. Eine Entlehnung außer Haus ist gemäß § 5 ausschließlich durch institutionelle Aussteller möglich. Bedingungen einer Entlehnung werden in diesem Fall durch einen Leihvertrag geregelt.

  2. Der/die Nutzer/in hat seine/ihre Identität nachzuweisen und die Bestimmungen dieser Ordnung durch Unterschrift als verbindlich anzuerkennen. Darüber hinaus sind an dieser Stelle der Zweck der Benützung und eine eventuell geplante Publikation bekanntzugeben.

  3. Der Altbestand ist in der Regel nicht Teil des Leihverkehrs.

Bei einer Benutzung in den Räumen der KU oder PHDL gelten gleichlautend alle im Folgenden aufgeführten Benützungsbedingungen:

  1. Es werden nur geordnete, verzeichnete und nicht schadhafte Medien ausgegeben. Auch Medien, deren Zustand eine Gefahr für die Gesundheit des Bibliothekspersonals und der Benützer/innen darstellt, werden nicht ausgehoben. Die Entscheidung darüber, wann dies der Fall ist, wird durch das Bibliothekspersonal getroffen.

  2. Die ausgehändigten Medien sind sorgfältig zu behandeln und dürfen auf keinen Fall mit Unterstreichungen oder Notizen versehen werden. Es ist streng untersagt, sie als Schreibunterlage zu benutzen und geöffnete Bücher aufeinanderzulegen.

  3. Der Arbeitsplatz, an dem die Medien zu verwenden sind, wird vom Bibliothekspersonal zugewiesen. Die Medien dürfen von dort, außer zur Rückgabe, nicht entfernt und nicht zwischen Benützern getauscht werden.

  4. Der Gebrauch von Filzstiften, Kugelschreibern, Füllfedern etc. ist nicht erlaubt. Es darf ausschließlich mit Bleistift gearbeitet werden.

  5. Gewaltsames Aufbiegen und langes geöffnetes Liegenlassen von Büchern sind zu vermeiden. Buchkeile und Bleiketten für den sachgemäßen Umgang mit älteren Büchern werden an der Auskunft ausgegeben.

  6. Die vorgefundene Ordnung von Einzelblättern, auch wenn sie unrichtig sein sollte, darf nicht verändert werden - das Bibliothekspersonal an der Auskunft kann jederzeit darauf hingewiesen werden.

  7. Bei längerem Verlassen des Arbeitsplatzes und bei Schließung der Bibliothek sind die Objekte vollständig und unversehrt zurückzugeben. Bei Rückgabe der Medien wird gegebenenfalls deren Zustand überprüft.

  8. Die Mitnahme von Getränken und Essen an den Arbeitsplatz ist nicht erlaubt.

  9. Das Bibliothekspersonal kann Personen, die gegen die Ordnung für die Nutzung von Handschriften, Inkunabeln, Alten Drucken und Sammlungen verstoßen, bis auf weiteres von der Nutzung der DBL ausschließen. Nutzer/innen haften für die von ihnen verursachten Schäden gegenüber der DBL.

  1. Fotokopien und Digitalisate werden ausschließlich durch das Bibliothekspersonal und soweit der konservatorische Zustand der Objekte dies zulässt, angefertigt.

  2. Zur Dokumentation der eigenen Sammlung sind Belegexemplare bzw. Sonderdrucke der Publikationen und/oder Arbeiten, in denen Bestände der DBL erwähnt werden, der Bibliothek unaufgefordert zu überlassen. Sollte eine Abgabe nicht möglich sein, ist eine bibliographische Angabe der Publikation bekanntzugeben.

Die nehmende Institution stellt im Einzelfall folgendes sicher:

  1. Einen sicherheitstechnisch und klimatisch überwachten Ausstellungsbereich, in dem es möglich ist, eine den Beständen angemessene Behandlung zu gewährleisten. (Temperatur ca. 20° +/- 2°, relative Luftfeuchtigkeit 50% +/- 5%). Zirkulation der Luft um den Altbestand ist zu beachten. Die Ausstellung ist durch Einbruch- und Brandmelder zu sichern

  2. Bei Leihverträgen für Ausstellungen ist auf den angegebenen Klimawerten und schonender Präsentation zu bestehen. (Lichtbelastung: 50 Lux)

  3. Eine gesicherte Rücklage, in der die entliehenen Werke vor oder nach der Ausstellung lagern (bestenfalls Stahlschrank).

  4. Hilfsmittel, die für die Ausstellung von Altbeständen sinnvoll sind, sind bereitzustellen: Bücherstützen und Unterlagen (Bleischlangen und Keile) zur Nutzung großer oder eng gebundener Werke sollten vorhanden sein und ggf. (Baumwoll-)Handschuhe bei der Manipulation.

  5. Die Verpackung beim Rückversand muss derjenigen entsprechen, die die gebende Bibliothek auf dem Hinweg gewählt hat (z.B. Luftpolsterfolie).

Diese Ordnung für die Nutzung von Handschriften, Inkunabeln, Alten Drucken und Sammlungen wurde von der Bibliothekskommission der Diözese Linz am 07.12.2021 beschlossen, vom Rektorat der PHDL am 07.12.2021 und vom Bibliotheksgremium der KU Linz am 18.01.2022 genehmigt und tritt am 18.01.2022 in Kraft.

Linz, den 18.01.2022

Hilfsmittel zur Benutzung

  1. Handschriften: Katalog der Handschriften auf manuscripta.at (Projekt der ÖAW)
  2. Inkunabeln: Inkunabelzensus Österreich
  3. Alte Drucke: Verzeichnis der Drucke des 17. Jh. (VD17) - relevante Bestände der DUB werden dort verzeichnet