Förderverein "Freunde der KU Linz"

Eine der Voraussetzungen für die Kontinuität von Forschung und Lehre und für eine qualifizierte Werte-Reflexion am Wirtschafts- und Universitätsstandort Linz ist eine solide finanzielle Basis.

10 Jahre Förderverein "Freunde der KU Linz".

Um ein Dialogforum zu schaffen und zudem die KU Linz auch materiell zu fördern, wurde 2011 der Verein „Freunde der KU Linz“ gegründet. Die Patronanz für die Vereinsgründung übernahmen damals Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Diözesanbischof Dr. Ludwig Schwarz. Zum Obmann wurde Dr. Andreas Mitterlehner, Generaldirektor der OÖ. Landesbank, gewählt. Nach dessen tragischem Ableben wurde der Vereinsvorstand im April 2021 neu konstituiert.

Der Verein "Freunde der KU Linz" leistet mit seinen Spenden einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von Studienangeboten, öffentlichen Veranstaltungen und des Wissenstransfers nach außen. Er unterstützt die Universität dadurch in ihren aktuellen Anliegen und zukünftigen Entwicklungen.

Seit nunmehr zehn Jahren finden sich im Förderverein zahlreiche namhafte UnterstützerInnen aus den verschiedensten Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens in Oberösterreich. Zahlreiche Kooperationen mit Kunst, Kultur, Wirtschaft und Universitäten sorgen für eine stetige Weiterentwicklung, den Anforderungen der Zeit entsprechend.

Neuer Vorstand.

Bei der Generalversammlung am 11. April 2024 erfolgte die Neuwahl des Vorstands. Dem Vereinsvorstand gehören an:

  • Bischof Dr. Manfred Scheuer
  • Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer
  • Vorstandsvorsitzender Mag. Klaus Kumpfmüller, Obmann
  • Rektor Univ.-Prof. Dr. Christoph Niemand, Obmann-Stellvertreter
  • KommRin Mag.a Angelika Sery-Froschauer, Obmann-Stellvertreterin
  • Kurt Dobersberger, Kassier
  • Mag.a (FH) Monika Höller, Kassier-Stellvertreterin
  • Mag.a Hermine Eder, Schriftführerin
  • Petra Pilz, Schriftführerin-Stellvertreterin

Weitere Mitglieder:

  • Landeshauptmann a.D. Dr. Josef Pühringer
  • Landesrat Markus Achleitner
  • Dir. Thomas Karlinger
  • Dir. Mag. Patrick Hochhauser

Rechnungsprüfer:

  • KommR Mag. Alois Froschauer
  • Mag. Thomas Reiter

Werden Sie Mitglied.

Als Mitglied im Förderverein "Freunde der KU Linz" profitieren Sie von wissenschaftlichen Impulsen für wertorientiertes Handeln durch spezielle Veranstaltungen und fachspezifische Publikationen. Nützen Sie die Chance zum anregenden Dialog und unterstützen Sie uns in unseren Vorhaben durch Ihren Mitgliedsbeitrag (EUR 50,- bzw. EUR 100,-) und Ihre steuerlich absetzbare Spende in frei gewählter Höhe.

Anmeldung: Auch Sie oder Ihr Unternehmen / Ihre Einrichtung können Mitglied im Verein werden, indem Sie Ihre Beitrittserklärung an den Obmann des Vereines senden bzw. sich direkt mit diesem in Verbindung setzen.

Kontakt: HYPO Oberösterreich, Büro ), Vorstandsvorsitzender Mag. Klaus Kumpfmüller, Landstraße 38, 4010 Linz. Kontakt: E-Mail: petra.pilz[at]hypo-ooe.at; Fax: +43 732 7639 954990

Seitens der KU Linz steht Frau Mag. Hermine Eder, Leiterin PR & Kommunikation, gerne für Fragen zur Verfügung.

Folder "Förderverein Freunde der KU Linz"

Neu / Ergänzung ab 1. Jänner 2017

Mit der verpflichtenden Datenübermittlung ergeben sich ab 2017 weitreichende Änderungen im Verfahren der steuerlichen Berücksichtigung von Sonderausgaben: Der private Zahler von Spenden muss der empfangenden Organisation seine Identifikationsdaten (Vor-, Zuname, Geburtsdatum) bekanntgeben, will er seine Zahlung steuerlich verwerten. Die Berücksichtigung - erfolgt dann - ohne weiteres Zutun - automatisch aufgrund einer Datenübermittlung an das Finanzamt. Die Geltendmachung gegenüber dem Finanzamt (in der Steuererklärung oder im Rahmen eines gesonderten Antrages) ist nicht mehr möglich.

Die Datenübermittlung erfolgt unter Wahrung der hohen datenschutzrechtlichen Standards des E-Government-Gesetzes: Die Identifikationsdaten werden datenschutzkonform verschlüsselt und in Finanzonline als sicherem Medium übermittelt. Der Spender braucht sich künftig nicht mehr um die steuerliche Berücksichtigung zu kümmern.

Spenden, die aus dem Betriebsvermögen von Firmen geleistet werden, sind von dieser Änderung nur dann betroffen, falls die 10%-Grenze gemäß § 4a EStG insoweit keine Betriebsausgabe darstellt, sondern gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG als Sonderausgabe berücksichtigt werden können. Die allfällige Berücksichtigung als Betriebsausgabe bleibt möglich.