Inskription & Beurlaubung

Inskription = Meldung der Fortsetzung des Studiums

Jedes Semester hat innerhalb der Anmelde- und Zulassungsfrist die Meldung zur Fortsetzung Ihres Studiums zu erfolgen. Hierfür ist der entsprechende Studien- und/oder ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) einzuzahlen.

Im ersten Semester erfolgt die Fortsetzungsmeldung bei der Zulassung, direkt und persönlich in der Studienadministration. Dort erhalten Sie die Zugangsdaten zum elektronischen Studierendenverwaltungssystem „SInN“, über das Ihnen die Zahlungen von Studien- und/oder ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird.

In den Folgesemestern können Sie die Fortsetzungsmeldung über SInN selbst erledigen. Sobald die Begleichung des Studien- bzw. ÖH-Beitrags in Ihrem SInN-Konto gegengebucht ist, können Sie Ihr aktuelles Studienblatt ausdrucken und Ihren Studierendenausweis am Terminal im Empfangsbereich der KU Linz verlängern.

Bei der Fortsetzungsmeldung können Sie jeweils für das kommende Semester neu entscheiden, wie hoch Ihre Studienleistung sein kann/soll und entsprechend die CP-Einstellung vornehmen. Zur Wahl stehen die Absolvierung nur einer Lehrveranstaltung (LV), LVen im Ausmaß bis zu 10 CP oder LVen in einem uneingeschränkten Studienausmaß. Die Übersicht zu den Kosten je nach Studienausmaß entnehmen Sie bitte der Seite "Gebühren und Stipendien".

Beurlaubung

Studierende können bei Vorliegen bestimmter Gründe (Krankheit, Schwangerschaft, unaufschiebbare familiäre Verpflichtungen oder sonstige unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, Auslands-Semester) und auf Antrag für eine bestimmte Frist (maximal 4 Semester) vom Studium beurlaubt werden. Dazu gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der KU Linz (StPO KU Linz).

Ihren begründeten Antrag auf Beurlaubung richten Sie bitte an das jeweilige Studiendekanat (einzubringen per E-Mail an studium[at]ku-linz.at). Der Antrag ist innerhalb der Anmelde- und Zulassungsfrist einzubringen.

Beurlaubte Studierende können für die Dauer der Beurlaubung an der KU Linz keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Abschlussprüfungen ablegen. Die Ablegung von Lehrveranstaltungsprüfungen über Lehrveranstaltungen aus dem Zeitraum vor der Beurlaubung ist zulässig.             

Erlöschen der Zulassung

Für ein Aufrechterhalten der Zulassung muss grundsätzlich jedes Semester die Fortsetzungsmeldung (Inskription) erledigt werden.

Die Zulassung kann aus folgenden Gründen erlöschen:

  • bei Studienabschluss
  • bei Abgabe einer Erklärung, dass der/die Studierende die KU Linz verlässt und darüber eine Abgangsbescheinigung erhalten hat
  • bei  länger als zwei aufeinanderfolgende Semester nicht erfolgter Fortsetzungsmeldung
  • wenn eine der vorgeschriebenen Prüfungen bei der letzten zulässigen Wiederholung nicht bestanden wurde oder eine wissenschaftliche Arbeit bei der letzten zulässigen Einreichung nicht positiv bewertet wurde
  • bei Überschreiten der dreifachen regulären Studiendauer eines Studiums bzw. Studienabschnittes