Qualitätsziele der KU Linz in den Management-, Kern- und Supportprozessen

Im Folgenden sind – entlang der Prozesslandkarte der KU Linz für die Management-, die Kern- und die Supportprozesse – exemplarisch die wichtigsten Qualitätsziele der KU Linz benannt, sowie Maßnahmen dargestellt, durch die diese Qualitätsziele erreicht werden. Im Handbuch für das Qualitätsmanagement der KU Linz sind diverse Regelungstexte gesammelt (z.B. Evaluierungsordnung, Fragebögen, ...) und Verfahrensweisen vielfach in Form von Prozessdiagrammen dokumentiert.

  • Stetige Weiterentwicklung und Fortschreibung des Entwicklungsplans der KU Linz (Organisationsentwicklung, Finanzplanung, Personalplanung, Kooperationen, ...)
    in Abstimmung der Universitätsleitung mit dem Großkanzler.
  • Gewährleistung effizienter Informationsflüsse und transparenter Entscheidungsläufe
    insbesondere durch die Etablierung eines Leitungsgremiums (auf wissenschaftlicher Ebene) und eines Executive Meetings (Universitätsleitung und Stabstellenleitungen), Förderung der Vernetzung mit anderen Institutionen (ÖPUK, Arbeitsgruppen der ÖPUK, Vernetzung mit anderen Fakultäten und Universitäten, ...), Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Universitätsleitung, Lehrenden, Studierenden und administrativen Mitarbeiter:innen etc.
  • Gewährleistung qualitätvoller Personalbesetzungsverfahren im wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Bereich
    insbesondere durch konsequenten Aufbau von qualifiziertem wissenschaftlichem und nicht wissenschaftlichem Personal, Beteiligung externer Mitglieder an Berufungsverfahren, bedarfsorientierte Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerbungsverfahren, Förderung des Life-Long-Learnings etc.
  • Optimale Unterstützung für die universitären Leistungen im Bereich der Kernprozesse
    insbesondere durch Zurverfügungstellung finanzieller Mittel und entsprechender Supportstrukturen, Ermöglichung und Förderung von Interdisziplinarität, Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Studienangebote (exemplarisch: Erstellung neuer Studienangebote, Änderung bestehender Studienangebote, Abschaffung von Studienangeboten), Erarbeitung einer Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis, Erarbeitung einer Richtlinie zur Regelung möglicher Befangenheiten (im Allgemeinen sowie im Rahmen von Habilitations- und Promotionsverfahren), Erstellung eines Schutzkonzepts gegen Missbrauch und Gewalt (als Konkretisierung zur Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Katholische Kirche in Österreich „Die Wahrheit wird euch frei machen“), Bereitstellung externer Expertise etc.
  • Ermöglichung technischer/technologischer und ökologischer Innovationen
    insbesondere durch Bereitstellung der technischen Ausstattung der Lehrräume für hybride Lehre und Video on Demand, Photovoltaikanlage, Gewährleistungen der Barrierefreiheit der KU Linz, EMAS-Zertifizierung/Umweltleitlinien der KU Linz etc.
  • Veranlassung regelmäßiger Erhebung universitärer Kennzahlen im Zuge des universitären Berichtswesens und deren Bewertung (Studierendenstatistik, Drop-out-Rate, durchschnittliche Studiendauer, Betreuungsrelation, Absolventen:innenzufriedenheit, Ausmaß der Beteiligung an Kooperationen mit Partnerinstitutionen, Forschungs-Output, ...)
    insbesondere durch Datenbankabfragen, anlassfallbezogene Erhebungen etc.
  • Gewährleistung höchster wissenschaftlicher Standards und Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
    insbesondere durch laufende Monitoringprozesse, Etablierung einer Ombudsperson zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis etc.
  • Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen etc. für hochqualitative Lehre
    insbesondere durch hochschuldidaktische Aus- und Weiterbildungen, spezielle Förderangebote für den akademischen Mittelbau, Ziel- und Leistungsvereinbarungen (innerhalb der Institute und mit der Universitätsleitung), Weiterentwicklung digitaler Lehrformate (hybride Formate, Video on Demand) etc.
  • Regelmäßige Überprüfung der Qualität der Lehre
    insbesondere durch Lehrveranstaltungsevaluierung (durch Studierende und Lehrende) und Evaluierung der Prüfungs-/Klausursituation, Studiengangsevaluierung, Evaluierung der Studieneingangsphase durch Studierende nach dem ersten Studienjahr, Evaluierung des Studiums durch Absolvent:innen, außerordentliche/anlassfallbezogene Evaluierungen etc.
  • Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen etc. für hochqualitative Forschung
    insbesondere durch Forschungsplattformen (z.B. Forschungsplattform Mittelbau, Forschungsworkshops des FWF etc.), regelmäßige Informationen über Fördermöglichkeiten, Unterstützung bei der Antragsgestaltung, Unterstützung bei der Drittmittelakquise, konsequente finanzielle Förderung der Forschung (Publikationstätigkeit, Forschungsaufenthalte, ...), Unterstützung bei der nationalen und internationalen Vernetzung von Forscher:innen, Förderung der Staffmobility etc.
  • Regelmäßige Überprüfung der Qualität der Forschung
    insbesondere durch eine umfangreiche Forschungsdokumentation, regelmäßige Evaluierungen/Bedarfserhebungen, Erhebung von Kennzahlen etc.
  • Förderung und Unterstützung der Studierenden
    insbesondere durch effiziente Studienorganisation, ein speziell entwickeltes Modell der Studierendenberatung-/begleitung, Einrichtung einer Ombudsstelle für Studierende, Psychologische Studierendenberatung, Einbindung in die Forschungstätigkeit der Institute als studentische Hilfskräfte, Ermöglichung von Studierendenmobilitäten (Erasmus+, Praktika, Summer-/Winterschools, „Mobilität Zuhause“, KULIS, ...), KU Linz Study Abroad Excellence Award, finanzielle Unterstützung sozial bedürftiger Studierender etc.
  • Klare Definition der Supportprozesse und Zuordnung der Aufgaben zu Stabstellen
    insbesondere durch eine klare Entscheidung der Universitätsleitung zur Etablierung eines „Vier-Säulen-Modells“ (Stabstellen) im administrativen Bereich und Zuordnung dieser Stabstellen zu Rektor:in bzw. Vizerektor:in, rasche Zuteilung neuer Aufgaben zu den einzelnen Stabstellen inkl. Verschriftlichung im Qualitätshandbuch der Stabstellen zur Schaffung weitestgehender Transparenz etc.
  • Gewährleistung einer probaten Personalausstattung in den Stabstellen
    insbesondere durch ein regelmäßiges Monitoring der Aufgabenfelder und Arbeitsbelastungen in den Stabstellen, laufend aktualisierte Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile etc.
  • Klare Aufgabenbeschreibungen der Teams und der einzelnen Mitglieder der Teams inkl. der Vertretungsstrukturen
    insbesondere durch Verschriftlichungen und laufende Aktualisierungen der Aufgabenbeschreibungen im Qualitätshandbuch der Stabstellen, Festlegung der Leitlinien für die Zusammenarbeit in den Teams, regelmäßige Jour-fixe-Termine in den Stabstellen bzw. projektbezogen auch stabstellenübergreifend (in Abstimmung mit der Universitätsleitung), regelmäßige (externe) Evaluierung und (interne) Teamanalysen, regelmäßige Mitarbeiter:innengespräche etc.
  • Dokumentation interner Abläufe
    insbesondere durch die Erstellung von Prozessdiagrammen (exemplarisch: Ablauf Lehrplanung) oder Checklisten, Willkommensmappe für neue Mitarbeiter:innen (gedruckt und im Hausnetz abrufbar), Sammlung und laufende Aktualisierung aller Regelungstexte, regelmäßige Infoveranstaltungen für Mitarbeiter:innen der KU Linz, Newsletter etc.
  • Erleichterung der Fort-/Weiterbildungsmöglichkeiten der Mitarbeiter:innen entsprechend der Bedarfssituation
    insbesondere durch mitarbeiter:innenseitige Beantragung oder durch leitungsseitige Entsendung zu Fort-/Weiterbildungen, Kursbuch der Diözese Linz oder externe Weiterbildungen, Angebot von Führungskräftecoachings, kollektivvertragliche Verankerung von Bildungskarenz, Ermöglichung von Staffmobility auch im administrativen Bereich etc.