Prof. Klara Csiszar zum vatikanischen Pfarrreform-Papier.

Die vatikanische Kleruskongregation hat am Montag in einer Instruktion die traditionelle Ordnung von Pfarren und die Position von Pfarrern bekräftigt. Laien bleiben demnach von einer letztverantwortlichen Gemeindeleitung weiterhin ausgeschlossen. Im heutigen Gastkommentar in den Oberösterreichischen Nachrichten äußert Klara Csiszar, Professorin für Pastoraltheologie an der KU Linz, Verständnis für Enttäuschung und Wut im deutschsprachigen Raum.

Die Seelsorge als Magd des Kirchenrechts?

Die am Montag vom Vatikan veröffentlichte Instruktion „Die pastorale Umkehr“ beinhaltet Anweisungen für das Pfarrleben. Nochmals wird die rechtliche und zugleich ekklesiologische Sackgasse bekräftigt, in der die Kirche seit Jahrzehnten steckt: hier das wunderbare Volk-Gottes-Verständnis vom Kirche-Sein und dort die Priesterkirche, die wir beim besten Willen und trotz langatmiger Versuche, auch aus dem bekannten objektiven Grund des Priestermangels heraus, unmöglich aufrechterhalten können.

Anstoß erregt das Dokument dadurch, dass das Hirtenamt und die damit gekoppelte Leitungsbefugnis in der Pfarre weiterhin in der Hand des Pfarrers liegt. Damit bleibt der leitende Priester auch die letzte Entscheidungsinstanz in jeder Pfarre. Formulierungen wie „kollegiale Leitung“, „Leitungsteam“ werden nicht akzeptiert. Wohl aber ist es erwünscht, dass Gremien, Räte, Arbeitskreise oder sonstige Foren den leitenden Priester durch ihren Rat und ihre Mitarbeit unterstützen. Laien dürfen jedoch nicht mit Leitungsaufgaben beauftragt werden, die kirchenrechtlich den Priestern zustehen.

Bemerkenswert ist, dass sich das Papier in seinen Aussagen überwiegend auf die kirchenrechtlichen Canones bezieht, anstatt die pastorale Wirklichkeit in den Blick zu nehmen. Im Lichte der im Dokument erteilten Absagen, Verengungen und der Bekräftigung der Priesterkirche entsteht der Eindruck, dass die eifrig zitierten Passagen aus dem allseits so geschätzten „Regierungsprogramm“ von Papst Franziskus für die Agenda der Bestandsbewahrer instrumentalisiert werden. So bleibt leider der bittere Geschmack zurück, dass die Pastoral die Magd des Kirchenrechts ist.

Die Enttäuschung und die Wut im deutschsprachigen Raum ist verständlich und berechtigt. Zu viele Jahre und zu viel Kraft wurden investiert, um situationsgerechte Möglichkeiten zu finden, damit die Kirche missionarisch bleibe, und um dringend notwendige Reformen in dem gegebenen engen Rahmen voranzutreiben. Daher wird das neue Dokument im deutschsprachigen Raum als eine Ausbremsung der notwendigen Reformen verstanden. Wie stark aber die Ungleichzeitlichkeit in der Weltkirche ist, zeigt sich in der Rezeption der Instruktion in Ostmittel-Europa, wo gerade eine Welle der Freude durch die Länder geht, dass endlich die Rolle der Laien und der Diakone von der höchsten Stelle im Vatikan gestärkt wurde und nun die Laien mehr Gestaltungsmacht in der Pfarre bekommen.

Alles in allem: da einer Instruktion im Vergleich zu anderen Texten des Lehramtes eine geringere Bedeutung zukommt und der Text keine neue Lehre oder Rechtsordnung veröffentlicht hat, sollten wir auch hier in der Diözese Linz an den Reformen weiterarbeiten und uns die Hoffnung und die missionarische Kraft nicht nehmen lassen.

Klara-Antonia Csiszar, Universitäts-Professorin für Pastoraltheologie, Katholische Privat-Universität Linz

Quelle: OÖN, 24.7.2020. Seite 4. Kolumne: Die Sicht der anderen.

24.7.2020/he

Univ.-Prof. Dr. Klara-Antonia Csiszar.

Univ.-Prof. Dr. Klara-Antonia Csiszar.